Nationale Herstellerregistrierung
Erzeuger müssen sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellen. In Deutschland erfolgt dies über LUCID.
Zentralisieren Sie Verpackungsregistrierung, Recyclingfähigkeits-Scoring und Reporting auf einer einzigen Plattform. In 1-2 Wochen einsatzbereit, ohne Beratungsprojekte.
Mehr als 2.000 Unternehmen vertrauen uns
Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die europäische Regelung dafür, wie jede Verpackung auf dem EU-Markt gestaltet, verwaltet und recycelt wird. Sie trat im Februar 2025 in Kraft, ihre allgemeine Anwendung begann am 12. August 2026.
Sie ersetzt die alte Richtlinie 94/62/EG und kommt erstmals als Verordnung und nicht als Richtlinie: sie gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsschritt. Ein einziges Regelwerk, durchsetzbar gegenüber jedem Unternehmen, das verpackte Waren in der EU herstellt, importiert oder verkauft.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch die EU-Verpackungsverordnung. Unter diesem Namen führen die Europäische Kommission, die Behörden und die Branche diese Rechtsvorschrift.
Die PPWR soll Verpackungsabfälle in der EU senken und dafür sorgen, dass alle Verpackungen bis 2030 praktisch recycelbar sind: Reduktionsziele, Mindestrezyklatanteile, Recyclingfähigkeitskriterien je Einheit sowie neue Registrierungs- und Berichtspflichten.
Anders als die Richtlinie, die sie ablöst, vereinheitlicht sie die Anforderungen im gesamten Binnenmarkt. Für Unternehmen heißt das: Der Ansatz Land für Land trägt nicht mehr, Sie brauchen strukturierte und rückverfolgbare Verpackungsdaten auf europäischer Ebene.
Die PPWR hebt nationales Recht nicht auf. Wo sie ihm nicht widerspricht, etwa bei der Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung, gilt das deutsche Verpackungsgesetz weiter. Wo doch, setzt sich die Verordnung durch: die Materialkennzeichnung, bisher freiwillig, ist jetzt verpflichtend und mit harmonisierten Piktogrammen.
Die allgemeine Anwendung gilt bereits. Das sind die nächsten Meilensteine.
Die Mitgliedstaaten legen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen fest. Zusätzlich können nicht konforme Verpackungen vom Markt genommen werden.
Vier neue Pflichten für alle, die Verpackungen auf den EU-Markt bringen.
Erzeuger müssen sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellen. In Deutschland erfolgt dies über LUCID.
Die Recyclingfähigkeit wird künftig pro Verpackungseinheit in den Klassen A, B oder C bewertet. Die detaillierte EU-Methodik wird durch delegierte Rechtsakte festgelegt.
Verpflichtender Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen ab 2030.
Nachprüfbare Daten, die nach den geltenden Schwellen und Vorgaben an das zuständige nationale Register oder die zuständige Behörde übermittelt werden.
Gilt für fast jedes Unternehmen, das verpackte Waren auf den EU-Markt bringt. Wählen Sie Ihre Branche für die Details.
Die Branche mit dem höchsten Volumen an Primär- und Sekundärverpackungen. Flaschen, Dosen, Trays, Folien, Kartonpacks. PPWR verlangt Recyclingfähigkeits-Scoring pro SKU, Mindestrecyclatanteil in Kunststoffen und Gewichtsreduktion pro verkaufter Einheit.
Betroffene Verpackungsarten:
PPWR erfasst jede Verkaufseinheit und jede Transportverpackung. Dazu gehören Tragetaschen, Versandkartons, Textil-Polybags und Werbeverpackungen. Die Recyclingfähigkeit muss künftig pro Verpackungseinheit bewertet und dokumentiert werden.
Betroffene Verpackungsarten:
Komplexe Mehrmaterial-Verpackungen (Glas plus Dispenser-Pumpe plus Sekundärkarton), die typischerweise schlecht in der Recyclingfähigkeit abschneiden. PPWR treibt das Redesign von Formaten mit niedrigem Score voran und zwingt Marken, die gewählten Materialien zu rechtfertigen.
Betroffene Verpackungsarten:
Ab 2030 begrenzt PPWR den Leerraum in Versandkartons auf 40 %. Sie gilt auch für Marktplätze, die faktisch als Importeure agieren, wenn der Verkäufer außerhalb der EU ansässig ist.
Betroffene Verpackungsarten:
Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolien, Kantenschutz, Mehrwegkisten) fallen unter die PPWR. Welche Pflichten einen 3PL treffen, hängt von seiner konkreten Rolle als Erzeuger, Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister ab.
Betroffene Verpackungsarten:
Verpackungen sind auch aus Gründen der Arzneimittelsicherheit reguliert, aber PPWR gilt trotzdem. Die Herausforderung: nicht recyclingfähige Materialien aufgrund paralleler regulatorischer Anforderungen rechtfertigen und das Scoring von Sekundär- und Tertiärverpackungen nachweisen.
Betroffene Verpackungsarten:
Verbinden Sie Ihre ERPs, Rechnungen und Produktspezifikationen. Dcycle klassifiziert jede Verpackung automatisch, wendet die richtigen Faktoren an und bereitet die Daten für das Reporting vor.
Vorbereitung der A-C-Bewertung für jede Verpackungseinheit in Ihrem Katalog auf Basis der PPWR-Kriterien und der jeweils geltenden Methodik. Keine Tabellenkalkulationen, keine externen Berater.
Jeder Datenpunkt mit Quelldokument, Änderungshistorie und Genehmigungskette. Bereit für Prüfungen durch zuständige Register, Behörden und Marktüberwachungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten.
Keine Roadmap. Jeder Block unten ist heute verfügbar, und jede Karte verlinkt die zugehörige Release-Notiz.
Laden Sie ein technisches Datenblatt einer Verpackung hoch und Dcycle extrahiert die Daten automatisch. So sparen Sie sich die manuelle Eingabe beim Erstellen oder Aktualisieren von Verpackungseinheiten.
LiveNutzen Sie weiterhin Ihre eigenen handelsüblichen Bezeichnungen (SKUs), während Dcycle diese automatisch in die von der PPWR geforderten Verpackungseinheiten übersetzt und eine einzige Konformitätserklärung erstellt, die alle abdeckt.
LiveLieferanten können jetzt eine einzige Konformitätserklärung für mehrere Verpackungseinheiten einreichen, einfachere Bestätigungsfragen beantworten und das Portal in ihrer eigenen Sprache nutzen. So sammeln Sie die benötigten Compliance-Daten schneller.
LiveErkennen Sie potenzielle PPWR-Konformitätsprobleme bei Verpackungen automatisch, etwa Grenzwerte für Leerraum, Verbote von Einwegplastik und Wiederverwendungsziele, bevor sie zum Problem werden.
LiveSie können jetzt einen QR-Code für die Verpackung direkt aus dem Konformitätserklärungs-Editor generieren, ohne diesen zu verlassen, um zur Verpackungseinheit zurückzukehren.
LiveLegen Sie die Märkte fest, in denen jede Verpackungseinheit verkauft wird, sehen Sie genau, woher jeder Datenpunkt stammt, und teilen Sie Ihre PPWR-Compliance-Dokumentation sicher per Link oder QR-Code.
Zwei der über 2.000 Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsdaten bei uns zentralisieren.
Mit Dcycle haben wir 100% unserer Scope-3-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfasst. Wir sehen unsere Umweltwirkung jetzt lückenlos, vom Feld bis ins Regal.
Dcycle hat uns ermöglicht, die Nachhaltigkeitsdaten unseres gesamten Filialnetzes zusammenzuführen und die Berichte zu erstellen, die unsere Stakeholder brauchen, in einem Bruchteil der Zeit.
Alles, was Ihr Unternehmen wissen muss, um die seit dem 12. August 2026 geltenden PPWR-Vorgaben umzusetzen. Länderspezifische Fristen, Pflichten nach Verpackungstyp, Recyclingfähigkeits-Scoring und wie es mit CSRD und ESRS zusammenhängt. Handbuch auf Englisch.
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Für jedes Unternehmen, das Verpackungen auf den EU-Markt bringt: Hersteller, Importeure, Distributoren und E-Commerce-Plattformen. Sie hängt nicht vom Sitz des Unternehmens ab, sondern vom Markt, auf dem die Verpackungen verkauft werden.
Die PPWR (EU-Verordnung 2025/40) trat am 12. Februar 2025 in Kraft und ihre allgemeine Anwendung gilt seit dem 12. August 2026. Weitere Pflichten sind bis 2040 gestaffelt (A-C-Bewertung der Recyclingfähigkeit, verpflichtende Herstellerregistrierung, Mindestrecyclatanteil).
Die Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Neben Bußgeldern können Behörden auch verlangen, dass nicht konforme Verpackungen korrigiert, zurückgenommen oder vom Markt genommen werden.
Ja. Die PPWR ist eine direkt anwendbare EU-Verordnung, aber jeder Mitgliedstaat behält sein eigenes Register und nationales Reportingsystem. Mit Dcycle verwalten Sie alle Länder von einer einzigen Plattform aus.
Die PPWR generiert Verpackungs- und Recyclingfähigkeitsdaten, die direkt in Ihrem CSRD-Bericht wiederverwendbar sind (insbesondere unter ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft). Mit Dcycle speist ein einziger Datensatz jedes Framework.
In 1-2 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Wir verbinden Ihre Systeme, importieren Ihren Verpackungskatalog und aktivieren das Recyclingfähigkeits-Scoring. Sie brauchen kein monatelanges Projekt mit externen Beratern.
Der Preis skaliert mit dem Verpackungsvolumen und der Anzahl der Länder, in denen Sie tätig sind. In der Demo geben wir Ihnen einen festen Preis, zugeschnitten auf Ihre Situation, ohne Überraschungen.
Das VerpackG regelte bislang unter anderem Systembeteiligung und Herstellerverantwortung in Deutschland. Die unmittelbar geltende PPWR harmonisiert zahlreiche Anforderungen EU-weit und wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt. Hinzu kommen unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Recyclatanteile, bestimmte Stoffe und Wiederverwendung.
Das Verpackungsregister LUCID bleibt bestehen. Unternehmen müssen jedoch prüfen, welche Rolle sie nach der PPWR haben und ob ihre Registrierungsangaben seit dem 12. August 2026 aktualisiert werden müssen. Technische Nachweise zu Verpackungen werden getrennt von der Herstellerregistrierung dokumentiert.
Die ZSVR übernimmt zentrale Aufgaben rund um Registrierung und Herstellerverantwortung; für Marktüberwachung und Vollzug sind zusätzlich die zuständigen Behörden der Länder relevant. Sanktionen werden im deutschen Recht festgelegt. Außerdem können nicht konforme Verpackungen korrigiert, zurückgenommen oder vom Markt genommen werden.
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Der Rest unserer Arbeit zur Verordnung: die Praxisleitfäden, der Tool-Vergleich und die Produktnotizen.
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Eine private E-Mail (gmail, hotmail…) kann nicht fortfahren; mit einer geschäftlichen E-Mail öffnet sich der Kalender.