CSRD

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Verordnung der Europäischen Union, die verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für in der EU tätige Unternehmen festlegt. Sie wurde im Januar 2023 verabschiedet und ersetzt die frühere Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD).

Zentrale Merkmale der CSRD umfassen:

  • Standardisierte Berichterstattung durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Doppelte Wesentlichkeit zur Bestimmung der relevanten Themen
  • Verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
  • Digitale Kennzeichnung im XBRL-Format für die maschinelle Lesbarkeit
  • Integration in den jährlichen Lagebericht des Unternehmens

Die Richtlinie gilt in Phasen: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 2025 (GJ 2024), alle großen Unternehmen ab 2026 (GJ 2025), börsennotierte KMU ab 2027 (GJ 2026) und qualifizierte Nicht-EU-Unternehmen ab 2028 (GJ 2027).

Über 50.000 Unternehmen in ganz Europa werden voraussichtlich in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, was sie zur umfassendsten Nachhaltigkeitsoffenlegungsverordnung der Welt macht.