EU Regulation

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein von der Europäischen Union eingeführtes Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Sie bietet eine gemeinsame Sprache für Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger, um grüne Investitionen und Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und zu vergleichen.

Eine wirtschaftliche Aktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie drei Bedingungen erfüllt:

  1. Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele
  2. Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH) der übrigen fünf Ziele
  3. Mindestschutzmaßnahmen: Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechtsstandards

Die sechs Umweltziele sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Im Rahmen der CSRD müssen betroffene Unternehmen den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) offenlegen, der mit taxonomiekonformen Aktivitäten verbunden ist. Damit wird ein quantitatives Maß dafür geschaffen, wie „grün” das Geschäftsmodell eines Unternehmens ist.

Die EU-Taxonomie ist besonders relevant für Finanzinstitute, die die Taxonomiekonformität ihrer Anlageportfolios berichten müssen. Sie dient außerdem als Referenzrahmen für den EU Green Bond Standard und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Unternehmen nutzen Plattformen wie Dcycle, um ihre Aktivitäten den Taxonomiekriterien zuzuordnen und Konformitätsquoten im Rahmen ihrer umfassenderen ESG-Berichtspflichten zu berechnen.

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