Der CSRD-Kalender ist weit mehr als eine bloße Compliance-Timeline. Er ist ein strategischer Fahrplan, der bestimmt, wann Ihr Unternehmen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen muss, welche Standards gelten und wie viel Zeit Ihnen bleibt, um sich vorzubereiten. CSRD-Fristen zu verstehen ist für jeden Controller, Nachhaltigkeitsmanager und CFO in Deutschland heute unverzichtbar.
In diesem Leitfaden erfahren Sie genau, wer nach CSRD berichten muss, welche Verzögerungen durch den “Stop-the-Clock”-Beschluss eingetreten sind und wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Berichterstattungspflichten vorbereiten.
Was ist der CSRD-Kalender und warum ist er wichtig
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die umfassendste Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Geschichte der EU. Sie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und verpflichtet eine deutlich größere Zahl von Unternehmen zur strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Der CSRD-Kalender ist kein starres Dokument. Im April 2025 hat der EU-Gesetzgeber einen politischen “Stop-the-Clock”-Beschluss gefasst, der die Berichtspflichten für Welle 2 und Welle 3 um jeweils zwei Jahre nach hinten verschiebt. Dieser Beschluss ist Teil des sogenannten Omnibus-Vereinfachungspakets und hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung aller betroffenen Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU.
Für deutsche Unternehmen kommt dem CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) als Vorgängerregelung eine besondere Bedeutung zu. Es hat die NFRD in deutsches Recht überführt und gilt bis zur vollständigen CSRD-Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber als Referenzrahmen. Die Aufsicht obliegt der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie dem DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee), das bei der Entwicklung der nationalen Umsetzungsstandards mitwirkt.
Die vier Berichtswellen: wer berichtet wann
Welle 1: große Unternehmen des öffentlichen Interesses (ab FY2024)
Welle 1 ist bereits angelaufen. Große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits unter die NFRD bzw. das CSR-RUG gefallen sind, müssen ihren ersten CSRD-konformen Bericht für das Geschäftsjahr 2024 vorlegen, veröffentlicht im Jahr 2025. In Deutschland betrifft dies insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen bestimmter Größe. Diese Unternehmen sind mit den Anforderungen der nichtfinanziellen Berichterstattung (NFB) bereits vertraut, stehen aber vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung auf die deutlich detaillierteren ESRS umzustellen.
Die wichtigste Neuerung für Welle-1-Unternehmen ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Sie müssen sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsfaktoren darstellen.
Welle 2: andere große Unternehmen (ab FY2027, verschoben)
Ursprünglich sollten andere große Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten. Durch den “Stop-the-Clock”-Beschluss vom April 2025 ist diese Frist um zwei Jahre auf FY2027 (Veröffentlichung 2028) verschoben worden.
Welle 2 erfasst Unternehmen, die mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:
- Mindestens 250 Mitarbeiter
- Mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz
- Mindestens 25 Millionen Euro Bilanzsumme
Für Deutschland bedeutet dies, dass eine große Zahl mittelständischer Unternehmen betroffen ist, die erstmals einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Die Verschiebung gibt diesen Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht.
Welle 3: börsennotierte KMU (ab FY2028, verschoben)
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sollten ursprünglich ab FY2026 berichten. Nach der Verschiebung gilt nun FY2028 als erstes Berichtsjahr, mit Veröffentlichung im Jahr 2029.
Für börsennotierte KMU gelten vereinfachte Standards, die derzeit von der EFRAG noch finalisiert werden. Diese Unternehmen können sich zudem auf eine Datenlücken-Ausnahme (“value chain relief”) berufen: In den ersten drei Berichtsjahren müssen sie keine vollständigen Lieferkettendaten von ihren Zulieferern vorweisen, wenn diese Daten nicht verfügbar sind.
Welle 4: Drittlandgruppen (ab FY2028)
Nicht-EU-Konzerne mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU und mindestens einer EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung müssen ab dem Geschäftsjahr 2028 berichten (Veröffentlichung 2029). Dies betrifft insbesondere amerikanische, asiatische und andere internationale Konzerne, die auf dem europäischen Markt tätig sind.
CSRD-Kalender 2026 bis 2030: Übersicht nach Publikationsjahr
| Publikationsjahr | Berichtsjahr | Welle | Betroffene Unternehmen |
|---|---|---|---|
| 2025 | FY2024 | 1 | Große PIEs (>500 MA, NFRD-pflichtig) |
| 2028 | FY2027 | 2 | Andere große Unternehmen (≥250 MA, 2/3 Kriterien) |
| 2029 | FY2028 | 3 | Börsennotierte KMU (excl. Kleinstunternehmen) |
| 2029 | FY2028 | 4 | Nicht-EU-Gruppen (>€150M EU-Umsatz) |
Hinweis: Der “Stop-the-Clock”-Beschluss ist politisch vereinbart, aber noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten formal in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen sollten die Entwicklungen in Deutschland aufmerksam verfolgen.
Gruppenberichterstattung und Tochtergesellschaftsbefreiungen
Ein häufig übersehener Aspekt des CSRD-Kalenders ist die Möglichkeit zur Gruppenberichterstattung. Tochterunternehmen sind von der eigenen Berichtspflicht befreit, wenn die Muttergesellschaft einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht vorlegt, der das Tochterunternehmen einschließt. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für börsennotierte Tochtergesellschaften.
Für deutsche Konzerne mit internationalen Tochtergesellschaften bedeutet dies: Der Nachhaltigkeitsbericht der Muttergesellschaft muss alle relevanten Tochtergesellschaften abdecken, unabhängig davon, in welchem Land diese ihren Sitz haben. Die Datenanforderungen für ausländische Töchter können erheblichen Aufwand bedeuten, insbesondere wenn diese in Ländern mit weniger entwickelter ESG-Infrastruktur tätig sind.
Erleichterungen in der Lieferkette: der “Value Chain Relief”
In den ersten drei Berichtsjahren gewährt die CSRD eine wichtige Erleichterung: Unternehmen müssen keine Daten aus ihrer Lieferkette einfordern, wenn diese nicht verfügbar sind. Sie müssen jedoch transparent darlegen, warum die Daten fehlen und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Datenlücken zu schließen.
Diese Regelung ist insbesondere für Unternehmen relevant, die komplexe globale Lieferketten haben. In der Praxis empfehlen Experten dennoch, frühzeitig mit dem Aufbau der automatisierten Datenerfassung zu beginnen, da die Lieferkettendaten langfristig unverzichtbar sind.
Das Omnibus-Vereinfachungspaket: was sich ändern könnte
Im März 2025 hat die Europäische Kommission ein Omnibus-Vereinfachungspaket vorgestellt, das neben der zeitlichen Verschiebung auch inhaltliche Vereinfachungen vorsieht. Der politisch vereinbarte Vorschlag würde die Berichtsschwelle auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern anheben, was bedeuten würde, dass ein erheblicher Teil der ursprünglich betroffenen Welle-2-Unternehmen aus der Pflicht entfallen würde.
Wichtig: Bis zur formalen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat sowie der Umsetzung in deutsches Recht gilt die aktuelle Rechtslage. Unternehmen sollten sich nicht auf die Vereinfachungen verlassen, bevor diese rechtlich verbindlich sind. Die genaue Ausgestaltung kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Operative Empfehlungen für jede Welle
Welle 1 (bereits aktiv)
Wenn Ihr Unternehmen zu Welle 1 gehört, sollten Sie jetzt:
- Die Qualität Ihrer bestehenden ESRS-Daten auditieren
- Lücken bei Scope-3-Emissionen identifizieren und schließen
- Prüfprozesse mit Ihrem Abschlussprüfer koordinieren
Welle 2 (Vorbereitung bis FY2027)
Für Welle-2-Unternehmen ist die Zeit bis 2027 wertvoll. Nutzen Sie die zwei zusätzlichen Jahre nicht als Aufschub, sondern als strategischen Vorsprung:
- Führen Sie jetzt Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch
- Etablieren Sie Systeme zur CO2-Fußabdruck-Berechnung und Scope-3-Erfassung
- Schulen Sie Ihr Management-Team zu ESRS-Anforderungen
- Bauen Sie die Lieferantenkommunikation schrittweise auf
Welle 3 (börsennotierte KMU)
Auch wenn FY2028 noch weit entfernt scheint: Börsennotierte KMU sollten spätestens 2026 mit der Vorbereitung beginnen. Der Aufbau eines robusten Datenmanagementsystems dauert typischerweise 12 bis 24 Monate.
Welle 4 (Drittlandgruppen)
Nicht-EU-Konzerne mit erheblichem EU-Geschäft müssen verstehen, dass sie trotz ihres Hauptsitzes außerhalb der EU den gleichen Standards unterliegen wie europäische Unternehmen der vergleichbaren Größe.
4 Schlüsselfaktoren bei der Wahl einer CSRD-Lösung
Die Wahl der richtigen CSRD-Software ist eine strategische Entscheidung, nicht nur eine technische. Achten Sie auf folgende Faktoren:
-
Abdeckung der ESRS-Standards: Die Lösung muss alle relevanten ESRS-Standards vollständig abbilden. Prüfen Sie, ob sektorspezifische Standards berücksichtigt werden.
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Automatisierung der Datenerfassung: Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Eine gute CSRD-Lösung sollte Schnittstellen zu ERP-Systemen, Energiemanagementsystemen und anderen Datenquellen bieten.
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Nachweisführung und Prüfbarkeit: Die CSRD schreibt eine begrenzte Prüfung (Limited Assurance) vor. Ihre Lösung muss lückenlose Dokumentation und Nachweisführung ermöglichen.
-
Multi-Framework-Fähigkeit: Die meisten Unternehmen müssen nicht nur nach CSRD berichten, sondern auch nach GHG Protocol, CDP und möglicherweise LkSG. Eine Multi-Framework-Berichtslösung spart erheblichen Aufwand.
5 Vorteile einer robusten CSRD-Lösung
Eine professionelle CSRD-Softwarelösung bringt weit mehr als bloße Compliance:
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Zeitersparnis: Automatisierte Datenerfassung und -verarbeitung reduziert den manuellen Aufwand um bis zu 70 Prozent.
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Datenqualität: Systematische Plausibilitätsprüfungen und validierte Berechnungsmethoden erhöhen die Belastbarkeit Ihrer Berichtsdaten.
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Prüfungssicherheit: Vollständige Audit-Trails und Quelldokumentation erleichtern die externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.
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Strategische Steuerung: Echtzeit-Dashboards ermöglichen es dem Management, Nachhaltigkeitsleistung aktiv zu steuern und Ziele zu verfolgen.
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Zukunftssicherheit: Professionelle Anbieter aktualisieren ihre Software kontinuierlich mit neuen Standards und regulatorischen Anforderungen.
Warum Dcycle die beste CSRD-Lösung ist
Dcycle ist eine spezialisierte ESG-Software, die von Grund auf für die Anforderungen der CSRD entwickelt wurde. Im Gegensatz zu generischen Compliance-Tools oder adaptierten ERP-Modulen bietet Dcycle:
- Vollständige ESRS-Abdeckung: Alle relevanten Standards sind vorinstalliert und werden bei regulatorischen Änderungen automatisch aktualisiert.
- Automatisierte Datenerfassung aus über 200 Quellsystemen, einschließlich gängiger ERP-Systeme wie SAP und Microsoft Dynamics.
- Integrierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit geführtem Prozess und Dokumentation.
- Prüfungsfertige Berichte mit vollständiger Quelldokumentation für den Wirtschaftsprüfer.
- Mehrsprachige Plattform und mehrere Berichtsrahmen in einem System.
Vereinbaren Sie jetzt eine Demo mit Dcycle und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss nach CSRD berichten? Im Endausbau betrifft die CSRD alle großen Unternehmen (≥250 MA oder ≥€50M Umsatz oder ≥€25M Bilanzsumme, 2 von 3 Kriterien), alle börsennotierten KMU (außer Kleinstunternehmen) sowie Nicht-EU-Konzerne mit mehr als €150M EU-Umsatz. Die genauen Einstiegsdaten variieren je nach Welle und möglichen Omnibus-Anpassungen.
Was ist der “Stop-the-Clock”-Beschluss? Der politisch vereinbarte Beschluss vom April 2025 verschiebt die Berichtspflichten für Welle 2 (andere große Unternehmen) um zwei Jahre auf FY2027 und für Welle 3 (börsennotierte KMU) auf FY2028. Er ist Teil des Omnibus-Vereinfachungspakets, aber noch nicht final in Kraft.
Was ändert das Omnibus-Paket an den Schwellenwerten? Der Vorschlag sieht vor, die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zu beschränken. Damit würden viele Welle-2-Unternehmen aus der Pflicht fallen. Dies ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf CSRD? Erfahrungsgemäß benötigen Unternehmen 12 bis 24 Monate, um alle notwendigen Systeme, Prozesse und Datenquellen aufzubauen. Die Vorbereitung sollte mindestens zwei Jahre vor dem ersten Berichtsjahr beginnen.
Welche Behörde überwacht die CSRD-Berichte in Deutschland? In Deutschland ist die BaFin für die Durchsetzung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen zuständig. Das DRSC ist an der Entwicklung der Umsetzungsstandards beteiligt. Die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte obliegt zugelassenen Wirtschaftsprüfern.