Der CSRD-Zeitplan wurde neu geschrieben. Was jetzt gilt.
Am 18. März 2026 trat die Richtlinie (EU) 2026/470 — das Omnibus-I-Paket — in Kraft. Es ist die bedeutendste Änderung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung seit der Verabschiedung der CSRD im Jahr 2022.
Wenn Sie Ihren Berichterstattungsplan auf Grundlage der ursprünglichen CSRD-Wellen erstellt haben, ist dieser Plan wahrscheinlich überholt. Die Schwellenwerte haben sich geändert. Die Wellen haben sich verschoben. Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen sank von geschätzten 50.000 auf rund 5.000. Und die ESRS werden vereinfacht; ein Delegierter Rechtsakt wird für Q3 2026 erwartet.
Dieser Artikel aktualisiert unseren CSRD-Kalender 2026–2030 vom März 2026, der vor Inkrafttreten von Omnibus I veröffentlicht wurde. Alles Folgende spiegelt die aktuell geltenden Regeln wider.
Den vollständigen politischen Kontext finden Sie in: CSRD Omnibus I approved: what changes for companies.
Neue Schwellenwerte: Wer fällt nach Omnibus I in den CSRD-Anwendungsbereich?
Die Omnibus-I-Richtlinie ersetzt die ursprünglichen CSRD-Kriterien durch einen doppelten Schwellenwert:
- Mehr als 1.000 Mitarbeitende, UND
- Mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Dies ersetzt das bisherige System, das Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro erfasste.
Das Ergebnis: Ungefähr 90 % der Unternehmen, die zuvor zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet waren, fallen nun aus dem Anwendungsbereich heraus.
Drittlandsunternehmen (außereuropäische Muttergesellschaft) bleiben CSRD-pflichtig, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU erzielen und mindestens eine qualifizierende Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben.
Aktualisierter Wellenplan: Wer berichtet wann?
Welle 1: bereits berichtspflichtig
- Wer: Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten (Unternehmen öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitenden)
- Erster Bericht: Veröffentlicht 2025 für Geschäftsjahr 2024
- Nach Omnibus I: Weiterhin berichtspflichtig. Welle-1-Unternehmen, die nun unter die neuen Schwellenwerte fallen, erhalten nach Ermessen der Mitgliedstaaten eine Übergangsausnahme für GJ2025 und GJ2026. Ab GJ2027 gilt der neue Anwendungsbereich.
- Quick-Fix-Erleichterung: Der Delegierte Rechtsakt vom Juli 2025 erlaubt Welle-1-Unternehmen, ESRS E4, S2, S3 und S4 für GJ2025–2026 auszulassen, auch wenn diese Themen wesentlich sind.
Welle 2: um zwei Jahre verschoben
- Wer: Große Unternehmen (mehr als 1.000 Mitarbeitende UND mehr als 450 Millionen Euro), die nicht bereits in Welle 1 enthalten waren
- Ursprüngliche Frist: GJ2025 (Bericht 2026)
- Neue Frist: GJ2027 (Bericht 2028)
- Standards: Vereinfachte ESRS (Delegierter Rechtsakt Mitte bis Ende 2026 erwartet). Freiwillige frühzeitige Anwendung für GJ2026 möglich.
Welle 3: um zwei Jahre verschoben
- Wer: Börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute, Captive-Versicherungsunternehmen
- Neue Frist: GJ2028 (Bericht 2029)
- Standards: Vereinfachte ESRS oder VSME-basierte Standards
Welle 4: Drittlandsunternehmen
- Wer: Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 150 Millionen Euro EU-Umsatz und qualifizierenden Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen
- Frist: GJ2028 (Bericht 2029)
- Hinweis: Der Delegierte Rechtsakt für Non-EU-ESRS wird nicht vor Oktober 2027 erwartet.
Was sich bei den ESRS ändert
Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden vereinfacht. EFRAG hat der Kommission im Dezember 2025 seinen technischen Rat übermittelt. Die wichtigsten Änderungen:
- Pflichtangaben um ca. 61 % reduziert (von 1.073 auf rund 320 je nach Berechnungsmethode)
- Doppelte Wesentlichkeitsbeurteilung mit mehr Flexibilität: Top-down- oder Bottom-up-Ansätze möglich
- Verlängerte thematische Ausnahmen für Welle 1 (E4, S2, S3, S4 für GJ2025–2026 aussetzbar)
- Assurance: Begrenzte Prüfsicherheit bleibt Standard. Hinreichende (vollständige) Prüfsicherheit wird verschoben.
Deutschland: CSR-RUG, LkSG und die aktuelle Rechtslage
Deutschland hat die CSRD noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Das überarbeitete CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da Deutschland die ursprüngliche Umsetzungsfrist (Juli 2024) nicht eingehalten hat. Omnibus I setzt die neue Umsetzungsfrist auf den 19. März 2027.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn Omnibus I die CSDDD erheblich abgeschwächt hat (neuer EU-Schwellenwert: mehr als 5.000 Mitarbeitende UND mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz), bleibt das LkSG als deutsches Bundesgesetz in vollem Umfang in Kraft:
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind seit 2024 erfasst
- Pflicht zur Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette
- Jährlicher Bericht an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Bußgelder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen
Kapitalmarkt und BaFin: Kapitalmarktorientierte Unternehmen unter BaFin-Aufsicht bleiben weiterhin im besonderen Fokus von Investoren und Analysten. ESG-Daten werden für Kreditentscheidungen, Fondsmandate und EU-Taxonomie-Konformität unabhängig von der formalen CSRD-Berichtspflicht nachgefragt.
Die praktische Konsequenz: Omnibus I entlastet — aber befreit nicht. Wer eine Dateninfrastruktur für CSRD aufgebaut hat, sollte sie auf VSME, LkSG-Berichterstattung und freiwillige Offenlegung umstellen. Nicht abbauen.
Was tun, wenn Sie nicht mehr im Anwendungsbereich liegen?
Die rund 90 % der Unternehmen, die Omnibus I aus dem CSRD-Anwendungsbereich herausnimmt, stehen vor einer strategischen, keiner Compliance-Frage. Die regulatorische Vereinfachung ändert nichts an den Erwartungen von Investoren, Banken und Geschäftspartnern:
- Investoren und Banken fordern weiterhin ESG-Daten für Kreditentscheidungen, Fondsmandate und EU-Taxonomie-Ausrichtung.
- Lieferketten: Unternehmen im CSRD- oder LkSG-Anwendungsbereich werden weiterhin Scope-3-Emissionsdaten von Lieferanten anfordern, unabhängig von deren eigener Berichtspflicht.
- VSME entwickelt sich zum De-facto-Reporting-Rahmen für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs.
- Freiwillige ESRS-Berichterstattung unter vereinfachten Standards könnte ab GJ2026 möglich sein.
Unternehmen, die diese Vereinfachung zum Anlass nehmen, die Datenerhebung einzustellen, werden unvorbereitet sein, wenn die Anforderungen wieder verschärft werden oder wenn die nächste Finanzierungsrunde Informationen verlangt, die nicht mehr vorliegen.
Zeitplan im Überblick
| Welle | Wer | Erstes GJ | Erster Bericht | Standards |
|---|---|---|---|---|
| Welle 1 | NFRD-Unternehmen (mehr als 500 MA, öffentliches Interesse) | GJ2024 | 2025 | Aktuelle ESRS (vereinfacht ab GJ2027) |
| Welle 1 (unter neuen Schwellenwerten) | Welle 1 mit weniger als 1.000 MA oder unter 450 Mio. EUR | Ausnahme GJ2025–2026 | — | — |
| Welle 2 | Große Unternehmen (mehr als 1.000 MA UND mehr als 450 Mio. EUR) | GJ2027 | 2028 | Vereinfachte ESRS |
| Welle 3 | Börsennotierte KMU | GJ2028 | 2029 | VSME-basierte Standards |
| Welle 4 | Nicht-EU-Unternehmen (mehr als 150 Mio. EUR EU-Umsatz) | GJ2028 | 2029 | Non-EU ESRS (ausstehend) |
| CSDDD (EU) | Mehr als 5.000 MA UND mehr als 1,5 Mrd. EUR Umsatz | Umsetzung: Juli 2028 | Anwendung: Juli 2029 | — |
| LkSG (Deutschland) | Mehr als 1.000 MA | Seit GJ2024 in Kraft | Jährlich an BAFA | Nationales Recht |
Was das für Ihre Reporting-Tools bedeutet
Wenn Ihr Unternehmen zu den rund 5.000 weiterhin berichtspflichtigen Organisationen gehört, sind die Anforderungen unverändert hoch. Vereinfachte ESRS bedeuten keine einfachere Datenerhebung. Sie benötigen automatisierte Datenpipelines, Multi-Framework-Mapping und revisionssichere Nachvollziehbarkeit.
Wenn Ihr Unternehmen neu außerhalb des Anwendungsbereichs liegt, ist die richtige Entscheidung nicht, die Reporting-Infrastruktur abzubauen. Stellen Sie sie auf VSME-Compliance, LkSG-Berichterstattung und Lieferkettenbereitschaft um. Dieselbe Plattform, die CSRD abwickelt, verarbeitet auch VSME, CDP und LkSG mit einer einzigen Dateneingabe für alle Frameworks.
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Frühere Version: Dieser Artikel aktualisiert unseren CSRD-Kalender 2026–2030 vom März 2026 vor Inkrafttreten von Omnibus I.
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