ESG Kriterien sind die messbaren Anforderungen und Kennzahlen, mit denen die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistung eines Unternehmens bewertet, verglichen und berichtet wird: definiert durch Standards wie ESRS, GRI und EU-Taxonomie und angewendet durch Investoren, Regulatoren und Ratingagenturen.
Für Unternehmen sind ESG Kriterien heute kein optionales Bewertungsschema mehr, sondern die Grundlage regulatorischer Pflichten: Die CSRD verlangt die Offenlegung aller wesentlichen ESG-Kriterien nach ESRS, die EU-Taxonomie definiert ökologische Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, und Banken integrieren ESG-Kriterien in Kreditentscheidungen und ESG-Ratings.
In diesem Artikel erklären wir, welche ESG Kriterien es gibt, wie sie nach Environmental, Social und Governance strukturiert sind, wie Wesentlichkeit bestimmt, welche Kriterien gelten und wie Unternehmen sie strukturiert erfassen und berichten.
Was sind ESG Kriterien?
Definition und Abgrenzung
ESG Kriterien (Environmental, Social and Governance Criteria) sind standardisierte Anforderungen und messbare Indikatoren, die bewerten, ob ein Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung verantwortlich handelt. Sie unterscheiden sich von allgemeinen Nachhaltigkeitszielen durch ihre Messbarkeit, Standardisierung und Vergleichbarkeit.
ESG Kriterien werden in drei Ebenen angewendet:
Regulatorische Kriterien: Verbindliche Anforderungen nach CSRD/ESRS, EU-Taxonomie, LkSG und nationalen Gesetzen.
Investoren-Kriterien: Bewertungsrahmen von ESG-Ratingagenturen (MSCI, Sustainalytics, ISS ESG) und institutionellen Investoren.
Freiwillige Standards: GRI, CDP, SBTi und branchenspezifische Initiativen als Ergänzung oder Vorbereitung auf regulatorische Pflichten.
ESG Kriterien vs. ESG Ziele vs. ESG KPIs: ESG Kriterien sind die Anforderungen und Standards, gegen die gemessen wird (z. B. ESRS E1-6: Bruttoemissionen Scope 1, 2, 3). ESG Ziele sind die selbst gesetzten oder regulatorisch geforderten Zielwerte (z. B. 50 % Emissionsreduktion bis 2030). ESG KPIs sind die konkreten Kennzahlen, mit denen Fortschritt gemessen wird (z. B. tCO2e pro Umsatzeinheit).
Environmental Kriterien (E)
Environmental Kriterien bewerten die Umweltwirkung eines Unternehmens. Nach ESRS umfassen sie fünf Themenstandards:
ESRS E1: Klimawandel
Die zentralen Environmental Kriterien für die meisten Unternehmen. ESRS E1 definiert unter anderem:
- Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen in tCO2e (Bruttoemissionen).
- Emissionsreduktionsziele und Klimatransitionsplan.
- Energieverbrauch und Anteil erneuerbarer Energien.
- Interner CO2-Preis und finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken.
Die vollständige CO2-Bilanz nach GHG Protocol ist die methodische Grundlage für alle E1-Kriterien.
ESRS E2 bis E5: Weitere Umweltthemen
E2 Umweltverschmutzung: Emissionen in Luft, Wasser und Boden, gefährliche Stoffe.
E3 Wasser- und Meeresressourcen: Wasserverbrauch, Wassereffizienz, Entnahme aus sensiblen Gebieten.
E4 Biodiversität und Ökosysteme: Auswirkungen auf geschützte Gebiete und bedrohte Arten.
E5 Kreislaufwirtschaft: Materialverbrauch, Abfallmengen, Recyclingquote, Produktlebensdauer.
EU-Taxonomie: Ökologische Kriterien für Wirtschaftsaktivitäten
Die EU-Taxonomie definiert six environmental objectives mit technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria), die bestimmen, ob eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig gilt:
- Klimaschutz (Climate Change Mitigation).
- Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation).
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen.
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität.
Unternehmen müssen den Anteil taxonomiekonformer Umsätze, CapEx und OpEx ausweisen.
Social Kriterien (S)
Social Kriterien bewerten, wie ein Unternehmen mit Mitarbeitenden, Lieferketten und der Gesellschaft umgeht. Nach ESRS umfassen sie vier Themenstandards:
ESRS S1: Eigene Belegschaft
- Arbeitsbedingungen: Löhne, Arbeitszeiten, Befristungen, Tarifbindung.
- Gesundheit und Sicherheit: Arbeitsunfälle, LTIFR (Lost Time Injury Frequency Rate), psychische Belastung.
- Vielfalt und Inklusion: Geschlechterverteilung in Führungspositionen, Gehaltsgleichheit, Barrierefreiheit.
- Weiterbildung: Schulungsstunden pro Mitarbeitendem, Anteil mit Weiterbildungsprogrammen.
ESRS S2: Arbeiter in der Wertschöpfungskette
- Menschenrechte in der Lieferkette: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung.
- Arbeitsbedingungen bei Lieferanten: Löhne, Sicherheit, Vereinigungsfreiheit.
- LkSG-Konformität: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen nach LkSG.
ESRS S3 und S4: Gemeinschaften und Verbraucher
S3 Betroffene Gemeinschaften: Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, indigene Völker, Landrechte.
S4 Verbraucher und Endnutzer: Produktsicherheit, Datenschutz, Marketingpraktiken, Zugänglichkeit.
Governance Kriterien (G)
Governance Kriterien bewerten die Strukturen und Prozesse der Unternehmensführung. ESRS G1 definiert:
Unternehmensführung und Nachhaltigkeitsintegration
- Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat: Unabhängigkeit, Diversität, Fachkompetenz.
- Vergütung und Anreize: Nachhaltigkeitsbezüge in der Vorstandsvergütung.
- Anti-Korruption und Bestechung: Richtlinien, Schulungen, gemeldete Vorfälle.
- Whistleblowing-Mechanismen: Existenz, Zugänglichkeit, Bearbeitungsquote.
- Einbindung von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie: Verantwortlichkeiten, Ressourcenzuweisungen.
Wesentlichkeit bestimmt, welche Kriterien gelten: Nicht alle ESRS-Kriterien sind für jedes Unternehmen relevant. Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Welche ESG-Themen sind wesentlich, weil sie das Unternehmen finanziell betreffen? Und welche, weil das Unternehmen erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat? Nur wesentliche Kriterien müssen vollständig berichtet werden.
ESG Kriterien in der Praxis anwenden
Schritt 1: Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Bevor ESG Kriterien erfasst werden, muss das Unternehmen festlegen, welche ESRS-Themen wesentlich sind. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse identifiziert relevante Kriterien für das spezifische Geschäftsmodell und priorisiert den Datenerhebungsaufwand.
Schritt 2: Kriterien auf Datenpunkte mappen
Jedes ESRS-Kriterium definiert konkrete Disclosure Requirements (Datenpunkte). Unternehmen müssen diese Datenpunkte auf interne Datenquellen mappen: ERP-Systeme für Einkaufsdaten, HR-Software für Belegschaftsdaten, Energiemanagement für Umweltdaten.
Schritt 3: Lücken identifizieren und schließen
Ein Gap Assessment vergleicht vorhandene Daten mit den Anforderungen wesentlicher ESRS-Kriterien und identifiziert fehlende Datenpunkte. Lücken werden durch Prozessanpassungen, Systemintegrationen oder gezielte Datenerhebung geschlossen.
Schritt 4: Kriterien erfüllen und berichten
Erfüllte ESG Kriterien werden im CSRD-Bericht nach ESRS-Struktur offengelegt, extern geprüft und im integrierten Lagebericht veröffentlicht. XBRL-Tagging ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen Pflicht.
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ESRS-Kriterien automatisch abbilden
Dcycle bildet alle wesentlichen ESRS-Kriterien in einer Plattform ab: von ESRS E1 (Klimawandel) über S1 (Belegschaft) bis G1 (Unternehmensführung). Emissionsdaten, Sozialdaten und Governance-Informationen werden zentral erfasst und automatisch den relevanten ESRS-Datenpunkten zugeordnet.
Eine Datenbasis für alle Rahmenwerke
Dieselbe Datenbasis dient gleichzeitig für CSRD-Berichte, EU-Taxonomie-Analysen, GRI-Berichte, CDP-Fragebögen und SBTi-Einreichungen. Keine parallele Datenerfassung für verschiedene Kriterienrahmen.
Wesentlichkeitsanalyse und Gap Assessment integriert
Dcycle unterstützt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse direkt in der Plattform und identifiziert automatisch, welche ESRS-Kriterien für das Unternehmen wesentlich sind und welche Datenpunkte noch fehlen.
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Welche ESG Kriterien sind nach CSRD verbindlich?
Nach CSRD müssen Unternehmen alle wesentlichen ESRS-Kriterien offenlegen, die aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse resultieren. Das umfasst mindestens ESRS 2 (Allgemeine Angaben) und alle wesentlichen Themenstandards aus E1–E5 (Umwelt), S1–S4 (Soziales) und G1 (Governance). Nicht-wesentliche Kriterien können mit Begründung ausgelassen werden.
Was ist der Unterschied zwischen ESRS-Kriterien und GRI-Kriterien?
ESRS-Kriterien sind verbindlich für CSRD-pflichtige EU-Unternehmen und definieren konkrete, quantifizierbare Disclosure Requirements. GRI-Kriterien sind freiwillig, flexibler in der Anwendung und stärker auf Stakeholder-Kommunikation ausgerichtet. ESRS und GRI sind kompatibel: Unternehmen, die nach ESRS berichten, erfüllen die meisten GRI-Anforderungen automatisch mit.
Wie beeinflussen ESG Kriterien ESG-Ratings?
ESG-Ratingagenturen wie MSCI, Sustainalytics und ISS ESG bewerten Unternehmen anhand öffentlich verfügbarer ESG-Daten: CSRD-Berichte, CDP-Einreichungen, Medienberichte und Unternehmensangaben. Unternehmen, die alle wesentlichen ESRS-Kriterien vollständig und auditfähig berichten, erhalten in der Regel bessere ESG-Ratings als solche mit lückenhafter Datentransparenz oder fehlenden Kriterien.
Welche Environmental Kriterien sind für die meisten Unternehmen am wichtigsten?
Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ist ESRS E1 (Klimawandel) das wichtigste Environmental-Kriterium: Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen, Emissionsreduktionsziele und Klimatransitionsplan. Branchenabhängig sind auch E3 (Wasser) für wasserintensive Industrien und E5 (Kreislaufwirtschaft) für produzierende Unternehmen wesentlich.
Müssen KMU ESG Kriterien erfüllen?
Direkt CSRD-pflichtig sind KMU in der Regel nicht. Sie werden jedoch zunehmend von CSRD-pflichtigen Kunden und Lieferanten zur Erfüllung spezifischer ESG Kriterien aufgefordert, insbesondere Scope-3-Emissionsdaten (E1) und Lieferketten-Menschenrechtskriterien (S2/LkSG). Ab 2026 gelten vereinfachte Standards (VSME) für kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen.
Wie oft müssen ESG Kriterien aktualisiert werden?
CSRD-Berichte werden jährlich veröffentlicht und extern geprüft. Wesentlichkeitsanalysen sollten mindestens alle drei Jahre oder bei wesentlichen Geschäftsänderungen aktualisiert werden. ESG-Daten für interne Steuerung und Investorenkommunikation werden zunehmend quartalsweise oder kontinuierlich aktualisiert, nicht nur einmal jährlich.