Wenn Ihr Unternehmen Begriffe wie “umweltfreundlich”, “nachhaltig”, “grün”, “natürlich” oder “klimaneutral” in Marketingmaterialien, Produktkennzeichnungen oder auf der Website verwendet, ändert die EU-Richtlinie 2024/825 die Spielregeln ab September 2026. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief am 27. März 2026 ab. Unternehmen sollten nicht abwarten: Die Verbote treten im September europaweit in Kraft.
Dieser Artikel erläutert, was die Richtlinie vorschreibt, wen sie betrifft und welche konkreten Schritte Ihre Nachhaltigkeits- und Marketingteams in den nächsten sechs Monaten unternehmen müssen.
Was die Richtlinie 2024/825 verbietet
Die EU verabschiedete die Richtlinie 2024/825/EU am 28. Februar 2024. Sie wurde am 6. März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ändert zwei zentrale Pfeiler des europäischen Verbraucherrechts: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU).
Die neuen Regelungen führen konkrete Verbote für irreführende Umweltbehauptungen ein:
Allgemeine Umweltaussagen ohne Substanz. Begriffe wie “umweltfreundlich”, “grün”, “natürlich”, “biologisch abbaubar”, “klimafreundlich” oder “nachhaltig” sind verboten, solange sie nicht durch spezifische, anerkannte wissenschaftliche Belege gestützt werden. Eine allgemeine Unternehmensaussage rechtfertigt keine unbelegte produktspezifische Behauptung.
Klimaneutralität allein durch Kompensationsmaßnahmen. Die Behauptung, ein Produkt sei “klimaneutral” oder “CO2-neutral”, ausschließlich auf Basis gekaufter CO2-Zertifikate oder Kompensationsprojekte ist unzulässig. Solche Aussagen müssen echte Emissionsreduzierungen in der Wertschöpfungskette widerspiegeln.
Nicht verifizierte Nachhaltigkeitslabel. Drittanbieter-Zertifizierungen und Umweltsiegel, die im Marketing verwendet werden, müssen aus Zertifizierungsprogrammen stammen, die von EU-Behörden oder nationalen Stellen offiziell anerkannt wurden. Selbst erstellte grüne Siegel sind nicht zulässig.
Vage Zukunftsversprechen. Aussagen wie “Wir streben bis 2035 Klimaneutralität an” sind nur dann zulässig, wenn sie durch einen dokumentierten, glaubwürdigen und unabhängig verifizierten Transformationsplan mit konkreten Zwischenzielen untermauert sind.
Die Sanktionen bei Verstößen betragen mindestens 4 % des Jahresumsatzes in dem Mitgliedstaat, in dem der Verstoß begangen wurde, zuzüglich möglicher öffentlichkeitswirksamer Durchsetzungsmaßnahmen.
Welche Unternehmen betroffen sind
Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern in der EU Umweltbehauptungen aufstellen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Der Anwendungsbereich umfasst Werbung, Produktkennzeichnung, digitale Inhalte, öffentlich zugängliche Nachhaltigkeitsberichte und Social-Media-Kommunikation.
Die Richtlinie ist nicht auf regulierte Branchen oder Großkonzerne beschränkt. Jedes Unternehmen, das in seiner externen Kommunikation auf Umweltaspekte Bezug nimmt, muss die Anforderungen erfüllen.
In Deutschland ist der rechtliche Kontext besonders strikt: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Geschäftspraktiken bereits seit Langem. Die Richtlinie 2024/825 verschärft diesen Rahmen explizit für grüne Behauptungen und schafft damit eine EU-weit harmonisierte Grundlage. Der Bundesgerichtshof und die Wettbewerbszentrale haben in Deutschland eine starke Durchsetzungstradition bei Werbeaussagen. Unternehmen, die im Rahmen des CSR-RUG oder des LkSG berichten, sollten sicherstellen, dass ihre internen Daten mit ihren öffentlichen Aussagen übereinstimmen.
Die am stärksten gefährdeten Unternehmen sind jene, die Nachhaltigkeitskommunikation als Marketinginstrument eingesetzt haben, ohne die entsprechende Dateninfrastruktur aufzubauen.
Die September-Deadline: was sich in der Praxis ändert
Die Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten lief am 27. März 2026 ab. Die Richtlinie gilt ab dem 27. September 2026, wenn die 18-monatige Umsetzungsfrist endet.
Ab diesem Zeitpunkt können die Verbraucherschutzbehörden jedes EU-Mitgliedstaats gegen Unternehmen vorgehen, die unbelegte grüne Behauptungen verwenden. In Deutschland liegt die Durchsetzungszuständigkeit beim Bundeskartellamt, der Wettbewerbszentrale und den Landesbehörden.
Die kommenden sechs Monate sind kein Aufschub. Sie sind das Vorbereitungsfenster. Unternehmen, die diese Zeit aktiv nutzen, vermeiden das Durchsetzungsrisiko und gewinnen einen Wettbewerbsvorteil bei Kunden und Investoren, die Umweltaussagen zunehmend kritisch prüfen.
Konkret bedeutet das:
- Produktverpackungen mit “öko” oder “grün” brauchen eine Dokumentation oder ein Redesign vor September
- Webseiten, die das Unternehmen ohne Belege als “nachhaltig” beschreiben, müssen überarbeitet werden
- Marketingkampagnen mit Bezug auf Klimaneutralität müssen die Berechnungsmethodik offenlegen
- Drittanbieter-Siegel müssen anhand der offiziellen Zertifizierungsregister überprüft werden
So bereiten Sie sich in sechs Monaten vor: eine praktische Checkliste
Die Vorbereitung auf die Richtlinie 2024/825 erfordert die Koordination zwischen Nachhaltigkeits-, Marketing-, Rechts- und Kommunikationsteams. Hier ist ein praktischer Einstieg:
Schritt 1: Alle grünen Behauptungen prüfen. Sammeln Sie alle Umweltaussagen aus der externen Kommunikation: Verpackung, Website, Social Media, Vertriebsmaterialien, Pressemitteilungen und Nachhaltigkeitsabschnitte des Jahresberichts.
Schritt 2: Jede Behauptung mit Belegen verknüpfen. Für jede Aussage: Gibt es einen dokumentierten, aktuellen, wissenschaftlich anerkannten Beleg? Nicht belegte Aussagen müssen entfernt, präzisiert oder durch qualifizierte Formulierungen ersetzt werden.
Schritt 3: Nachhaltigkeitssiegel überprüfen. Stellen Sie sicher, dass jedes verwendete Umweltsiegel oder jede Drittanbieter-Zertifizierung im offiziellen Register der Europäischen Kommission für anerkannte Zertifizierungsprogramme gelistet ist.
Schritt 4: Externe Kommunikation mit ESG-Daten abgleichen. Ihre öffentlichen Aussagen müssen mit den Zahlen Ihrer offiziellen Berichte übereinstimmen. Wenn Ihre Emissionsdaten und ESG-Kennzahlen in einer Plattform wie Dcycle strukturiert und nachvollziehbar erfasst sind, lassen sich Abweichungen schnell identifizieren und beheben.
Schritt 5: Zukunftsversprechen dokumentieren. Jede Aussage über künftige Nachhaltigkeitsziele muss durch einen verifizierten Transformationsplan mit konkreten, unabhängig geprüften Zwischenzielen untermauert sein.
Schritt 6: Marketingteam schulen. Etablieren Sie einen Freigabeprozess vor der Veröffentlichung für alle externen Inhalte mit Umweltaussagen. Eine Prüfung durch Rechts- und Nachhaltigkeitsexperten sollte Standard sein.
Unternehmen, die bereits eine strukturierte ESG-Dateninfrastruktur aufgebaut haben, sind deutlich besser aufgestellt. Wer Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen erfasst, produktbezogene CO2-Fußabdrücke berechnet und CSRD-konforme Berichte erstellt, verfügt bereits über die Dokumentation, die die meisten Behauptungen belegen kann.
Compliance als Wettbewerbsvorteil
Die Unternehmen, die von der Richtlinie 2024/825 am stärksten betroffen sein werden, sind nicht jene mit soliden ESG-Daten. Es sind die Unternehmen, die Nachhaltigkeitskommunikation als Marketingerzählung eingesetzt haben, ohne die Datenbasis aufzubauen.
Für Unternehmen, die in echte ESG-Messung investiert haben, ist die Einhaltung dieser Richtlinie keine Last. Sie ist eine Bestätigung dieser Investition und ein Wettbewerbsvorteil. Ein Unternehmen, das sagen kann: “Unser Produkt hat seinen CO2-Fußabdruck gegenüber 2022 um 23 % reduziert, gemessen nach der GHG-Protocol-Methodik und von einem unabhängigen Prüfer verifiziert”, ist nicht nur regelkonform: Es ist glaubwürdig in einem Markt, in dem das Vertrauen in Umweltaussagen auf einem historischen Tiefstand liegt.
Die Dcycle-Plattform ist genau für diesen Übergang konzipiert: ESG-Daten zentralisieren, vollständige Rückverfolgbarkeit von der Datenquelle bis zur veröffentlichten Zahl sicherstellen und die Dokumentation bereitstellen, die Umweltaussagen im Rahmen des EU-Rechts rechtlich verteidigbar macht.
Wenn Ihr Unternehmen diesen Prozess jetzt beginnt, vereinbaren Sie eine Demo, um zu sehen, wie Dcycle Ihnen helfen kann, die Datenbasis aufzubauen, die Ihre Nachhaltigkeitskommunikation sowohl glaubwürdig als auch regelkonform macht.
Einen umfassenderen Kontext zur Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie in unserem CSRD-Ressourcen-Hub sowie im Leitfaden zu Greenwashing-Vorschriften, der die aktuellen Compliance-Anforderungen geprägt hat.