So erstellen Sie Ihren CSRD-Bericht: eine

Dcycle Team · · 5 Min. Lesezeit
So erstellen Sie Ihren CSRD-Bericht: eine

Photo by Shubham Dhage on Unsplash

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das Rahmenwerk der Europäischen Union zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab 2025 für große Unternehmen und mit Ausweitung auf kleinere Unternehmen ab 2026 verlangt sie eine detaillierte Berichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Schritt 1: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Der erste Schritt ist die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Das bedeutet, dass Sie beide Perspektiven bewerten:

  • Wesentlichkeit der Auswirkungen: Wie Ihr Unternehmen Menschen und Umwelt beeinflusst
  • Finanzielle Wesentlichkeit: Wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Leistung Ihres Unternehmens beeinflussen

Diese Analyse bestimmt, welche der zwölf ESRS-Themenstandards für Ihr Unternehmen relevant sind. Eine sorgfältige Durchführung spart später erheblichen Aufwand, da Sie nur über die Themen berichten müssen, die tatsächlich wesentlich sind.

Schritt 2: Lückenanalyse

Sobald Sie wissen, welche ESRS-Themen wesentlich sind, gleichen Sie Ihre aktuelle Datenerfassung mit den erforderlichen Datenpunkten ab. Die meisten Unternehmen stellen fest, dass sie bereits 60–70 % der Daten haben , sie sind nur über verschiedene Abteilungen verstreut.

Erstellen Sie eine detaillierte Übersicht aller erforderlichen Datenpunkte und identifizieren Sie die Verantwortlichen in jeder Abteilung. Diese Zuordnung von Datenpunkten zu internen Ansprechpartnern bildet das Fundament für eine effiziente Datenerfassung.

Schritt 3: Datenerfassung

Hier machen Plattformen wie Dcycle den größten Unterschied. Anstatt Daten separat für jedes Rahmenwerk zu erfassen, erheben Sie sie einmal und sie fließen automatisch in jeden Bericht ein.

Besonders bei Umweltdaten , Energieverbrauch, Emissionen, Abfall , kann die automatisierte Datenerfassung über direkte Integrationen mit Energieversorgern und ERP-Systemen den manuellen Aufwand drastisch reduzieren.

Schritt 4: Berichtserstellung

Mit Ihren erfassten und validierten Daten erstellen Sie den Bericht im vorgeschriebenen Format. Denken Sie daran: CSRD-Berichte müssen im XBRL-Format für die digitale Kennzeichnung eingereicht werden.

Schritt 5: Prüfung

Alle CSRD-Berichte erfordern eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch einen unabhängigen Prüfer. Vollständige Nachvollziehbarkeit , zu wissen, wer was, wann und wo hochgeladen hat , macht diesen Prozess erheblich reibungsloser.


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