CSRD-Leitfaden für den Logistiksektor

D Dcycle · · 21 Min. Lesezeit
CSRD-Leitfaden für den Logistiksektor

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Der CSRD Logistik-Kontext ist für Unternehmen in Deutschland von besonderer Bedeutung. Als exportorientierte Volkswirtschaft mit einem der dichtesten Logistiknetzwerke Europas ist Deutschland auf eine leistungsfähige Speditions- und Transportbranche angewiesen. Unternehmen wie DHL, DB Schenker und Kühne+Nagel zählen zu den globalen Marktführern. Gleichzeitig ist der Logistiksektor für einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen Logistik verantwortlich, was ihn zu einem zentralen Handlungsfeld der EU-Nachhaltigkeitspolitik macht.

Dieser Leitfaden erklärt, was die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Speditionen konkret bedeutet, welche ESRS-Anforderungen gelten und wie Sie die Umsetzung systematisch angehen.

Was ist die CSRD und warum ist sie für die Logistik relevant

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für die Logistikbranche ist die CSRD aus mehreren Gründen besonders relevant:

Erstens ist der Transport- und Logistiksektor für rund 25 Prozent der EU-Treibhausgasemissionen verantwortlich. Der politische Druck zur Dekarbonisierung ist entsprechend hoch. Zweitens sind Logistikdienstleister zentrale Glieder in den Lieferketten ihrer Kunden. Kunden, die selbst CSRD-pflichtig sind, werden zunehmend detaillierte Emissionsdaten von ihren Logistikpartnern verlangen. Drittens sind die Investitionszyklen in der Logistik lang: Fuhrpark, Lager, IT-Infrastruktur. Wer jetzt nicht plant, wird später teuer reagieren müssen.

Doppelte Wesentlichkeit im Logistikkontext

Das Herzstück der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse:

  • Auswirkungswesentlichkeit (Inside-Out): Welche Auswirkungen hat Ihre Logistikaktivität auf Umwelt und Gesellschaft? Flottenemissionen, Lärmbelastung, Fahrerbedingungen, Subunternehmer-Arbeitsbedingungen.
  • Finanzwesentlichkeit (Outside-In): Welche finanziellen Risiken entstehen durch Nachhaltigkeitsfaktoren? CO2-Bepreisung, Kraftstoffpreisvolatilität, verschärfte Emissionsvorschriften für Fahrzeuge.

Für Logistikdienstleister ist die doppelte Wesentlichkeit oft komplexer als in anderen Branchen, weil ein Großteil der Emissionen bei Subunternehmern und in der Kundenwertschöpfungskette entsteht.

ESRS-Anforderungen für Logistikdienstleister

Umweltanforderungen: Flottenemissionen im Fokus

ESRS E1: Klimawandel ist der wichtigste Standard für die Logistikbranche. Er verlangt:

  • Scope-1-Emissionen: Direkte Emissionen aus dem eigenen Fuhrpark (Diesel-LKW, Gabelstapler, Flughafengeräte)
  • Scope-2-Emissionen: Eingekaufte Energie für Lagerhäuser, Umschlaganlagen, Büros
  • Scope-3-Emissionen: Subunternehmer-Fuhrparks, Kundenemissionen durch Ihre Logistikleistung, vorgelagerte Fahrzeugherstellung

Die Emissionsintensität in gCO2e/Tonnen-Kilometer (tonne-km) ist eine Schlüsselkennzahl für Logistiker. Sie ermöglicht den Vergleich der Effizienz verschiedener Verkehrsträger und Routen. Für die Berechnung empfiehlt sich die Anwendung von ISO 14083, dem internationalen Standard für die Berechnung von Treibhausgasemissionen im Transport. ISO 14083 harmonisiert die Methodik mit dem GHG Protocol und ist für viele europäische Verlader bereits Anforderung bei der Lieferantenauswahl.

ESRS E2: Umweltverschmutzung erfasst Stickoxid- (NOx) und Schwefeldioxid-Emissionen (SOx) aus Fahrzeugflotten. Für Speditionen mit älteren Diesel-Fuhrparks können diese Werte erheblich sein.

ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft betrifft unter anderem Verpackungsmaterialien, Paletten und Einwegmaterialien in der Logistikkette.

Soziale Anforderungen: Fahrerbedingungen und Subunternehmer

ESRS S1: Eigene Belegschaft umfasst Fahrerbedingungen, Arbeitssicherheit (insbesondere für LKW-Fahrer mit hohem Unfallrisiko), Ausbildung, Löhne und Diversität.

ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ist für Logistiker besonders anspruchsvoll: Subunternehmer, Kleinspediteure und Fahrervermittler sind oft schwer zu kontrollieren. Das LkSG hat hier für größere deutsche Logistikkonzerne bereits eine Vorarbeit geleistet: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen seit 2024 menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auch bei Subunternehmern wahrnehmen.

ESRS G1: Unternehmensführung verlangt Transparenz über Antikorruptionsmaßnahmen und Geschäftsethik, was für international tätige Logistiker in Regionen mit erhöhtem Korruptionsrisiko relevant ist.

Maritime Logistik: FuelEU und Hafenstandorte Hamburg und Bremen

Für Logistikdienstleister mit maritimen Aktivitäten über die Häfen Hamburg und Bremen ist zusätzlich FuelEU Maritime relevant. Diese EU-Verordnung schreibt ab 2025 schrittweise steigende Anteile nachhaltiger Schiffskraftstoffe vor und ergänzt die CSRD-Berichterstattung um sektorspezifische Dekarbonisierungsanforderungen.

Der Kaskadeneffekt: auch nicht-pflichtige Unternehmen sind betroffen

Eine der wichtigsten Erkenntnisse für die Logistikbranche: Auch Unternehmen, die selbst nicht CSRD-berichtspflichtig sind, werden in die Datenpflicht einbezogen.

Sobald ein großer Verlader (z.B. ein DAX-Konzern) selbst CSRD-pflichtig wird, benötigt er für seine Scope-3-Kategorie 4 (vorgelagerte Transport- und Logistikleistungen) und Kategorie 9 (nachgelagerte Transportleistungen) detaillierte Emissionsdaten von seinen Logistikdienstleistern. Wer diese Daten nicht liefern kann, riskiert, Aufträge zu verlieren.

Konkret werden Verlader ihre Logistikpartner zunehmend nach folgenden Daten fragen:

  • Aktivitätsdaten: gefahrene Kilometer, transportierte Tonnen, Tonne-Kilometer nach Verkehrsträger
  • Emissionsdaten: CO2e-Emissionen pro Sendung oder Auftrag
  • Verbesserungspläne: Maßnahmen zur Flottenelektrifizierung, Modal Shift, Routenoptimierung

Die CO2-Fußabdruckberechnung sollte daher für jeden Logistiker, unabhängig von seiner eigenen Berichtspflicht, zur Standardkompetenz werden.

Umsetzungszeitplan für Logistikdienstleister

  • FY2024 (Veröffentlichung 2025): Große Logistikkonzerne des öffentlichen Interesses (>500 MA, bereits NFRD-pflichtig)
  • FY2027 (Veröffentlichung 2028): Andere große Logistikunternehmen (≥250 MA, 2/3 Größenkriterien, nach “Stop-the-Clock”-Beschluss)
  • FY2028 (Veröffentlichung 2029): Börsennotierte Speditionen im KMU-Bereich und Nicht-EU-Logistikkonzerne mit >€150M EU-Umsatz

Das Omnibus-Vereinfachungspaket könnte die Schwelle auf mehr als 1.000 Mitarbeiter anheben. Da dies noch nicht rechtskräftig ist, sollten Unternehmen ihre Planung auf Basis der aktuellen Regelung aufbauen.

5 Schritte zum Aufbau der CSRD-Compliance für Logistikdienstleister

Schritt 1: Bestandsaufnahme der Flottenemissionen Erfassen Sie alle eigenen und gemieteten Fahrzeuge mit Kraftstoffverbrauch, Kilometerleistung und Fahrzeugklassen. Beginnen Sie mit Scope-1-Emissionen, da diese am einfachsten zu erfassen sind.

Schritt 2: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Identifizieren Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. In der Logistik sind dies typischerweise: Flottenemissionen, Fahrersicherheit, Subunternehmerstandards, Verpackungsabfall.

Schritt 3: Subunternehmer-Segmentierung und Datenbeschaffung Kategorisieren Sie Ihre Subunternehmer nach Emissionsvolumen und Risiko. Beginnen Sie mit den größten und risikoreichsten zuerst. Implementieren Sie ein Lieferantenportal für die strukturierte Dateneingabe.

Schritt 4: Technologieintegration Verbinden Sie Ihre automatisierte Datenerfassung mit TMS (Transport Management System), WMS (Warehouse Management System) und Flottentelematiksystemen. Automatisierung ist entscheidend, um Daten aus dem laufenden Betrieb ohne Mehraufwand zu erfassen.

Schritt 5: Berichtsrahmen und Prüfvorbereitung Wählen Sie ein Multi-Framework-Berichtstool das ESRS, GHG Protocol und ISO 14083 abdeckt. Koordinieren Sie frühzeitig mit Ihrem Wirtschaftsprüfer.

Technologielösungen für die CSRD-Compliance in der Logistik

Logistikunternehmen haben typischerweise heterogene IT-Landschaften: TMS, WMS, Flottentelematiksysteme, ERP-Systeme und Kundenportale. Eine gute CSRD-Softwarelösung muss diese Komplexität bewältigen:

  • TMS-Integration: Automatischer Import von Kilometerleistung, Kraftstoffverbrauch und Transportmengen
  • Telematik-Schnittstellen: Direkte Verbindung zu Flottenmanagement-Systemen (Webfleet, Samsara, etc.)
  • Subunternehmerportal: Einfache Eingabemaske für Subunternehmer ohne eigene ESG-Software
  • ISO-14083-konforme Berechnung: Standardisierte Emissionsberechnungsmethodik

5 häufige Fehler bei der CSRD-Umsetzung in der Logistik

Fehler 1: Subunternehmer-Emissionen ignorieren Bei vielen Speditionen entfallen 60 bis 80 Prozent der Transportleistung auf Subunternehmer. Deren Emissionen sind Teil von Scope 3. Wer sie nicht erfasst, hat einen unvollständigen Bericht.

Fehler 2: TMS-Daten nicht nutzen Moderne TMS-Systeme enthalten bereits viele der benötigten Aktivitätsdaten. Viele Unternehmen exportieren diese Daten noch manuell in Excel, anstatt sie automatisch in die ESG-Software zu speisen.

Fehler 3: Kundenkommunikation vernachlässigen Verlader werden immer spezifischere Emissionsberichte pro Auftrag oder Sendung verlangen. Wer dies nicht automatisiert bereitstellen kann, verliert Aufträge an Wettbewerber, die es können.

Fehler 4: Fahrerbedingungen unterschätzen ESRS S1 verlangt detaillierte Angaben zur eigenen Belegschaft. In der Logistik sind Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer ein sensibles Thema mit hohem Reputationsrisiko.

Fehler 5: Berichterstattung und Operatives trennen Die wertvollsten ESG-Informationen entstehen im operativen Betrieb: in der Tourenplanung, im Fuhrparkmanagement, in der Lieferantenauswahl. ESG-Daten sollten in Echtzeit aus dem Betrieb fließen, nicht einmal jährlich manuell zusammengestellt werden.

Empfehlungen für Logistikunternehmen vor der CSRD-Umsetzung

  • Fuhrparkinventur durchführen: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller eigenen und gemieteten Fahrzeuge mit Emissionsklassen
  • Subunternehmer-Mapping: Identifizieren Sie alle Subunternehmer mit Anteil am Transportvolumen
  • TMS-Datenverfügbarkeit prüfen: Analysieren Sie, welche Daten Ihr TMS bereits liefert
  • Prioritäre Verlader identifizieren: Welche Kunden werden als erste Emissionsdaten anfragen?
  • ISO-14083-Schulung: Schulen Sie Ihren Nachhaltigkeitsbeauftragten in der ISO-14083-Methodik

Warum Dcycle die beste Lösung für CSRD in der Logistik ist

Dcycle unterstützt Logistikunternehmen dabei, die CSRD-Anforderungen effizient und prüfungssicher zu erfüllen. Besonders für den Logistiksektor bietet Dcycle:

  • Spezialisierte Emissionsberechnung für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See) nach ISO 14083 und GHG Protocol
  • Automatische Integration mit gängigen TMS- und Telematiksystemen
  • Subunternehmerportal für die strukturierte Erfassung von Partneremissionsdaten
  • Kundenberichte mit Emissionsausweis pro Sendung oder Auftrag
  • Vollständige ESRS-Abdeckung inklusive E1, E2, S1, S2 und G1

Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Demo bei Dcycle an und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen, die CSRD-Compliance in Ihrer Logistikoperation umzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Logistikunternehmen sind von der CSRD betroffen? Direkt berichtspflichtig sind zunächst große Logistikunternehmen (≥250 MA, ≥€50M Umsatz, ≥€25M Bilanzsumme, 2 von 3). Kleinere Speditionen sind indirekt über den Kaskadeneffekt betroffen, da ihre Auftraggeber Emissionsdaten von ihnen einfordern werden.

Wie berechnet man CO2-Emissionen in der Logistik? Der empfohlene Standard ist ISO 14083 in Kombination mit dem GHG Protocol. Die Basisformel lautet: Tonne-Kilometer × Emissionsfaktor (gCO2e/tkm) = CO2e-Emissionen. Emissionsfaktoren variieren je nach Fahrzeugtyp, Antrieb, Beladungsgrad und Route.

Was ist der Unterschied zwischen Scope 1, 2 und 3 in der Logistik? Scope 1 umfasst direkte Emissionen des eigenen Fuhrparks. Scope 2 sind Emissionen aus eingekaufter Energie für Gebäude und Elektrofahrzeuge. Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen: Subunternehmer-Fuhrparks, Kundentransporte, vorgelagerte Fahrzeugherstellung. In der Logistik ist Scope 3 oft der größte Emissionsposten.

Was fordern Verlader konkret von ihren Logistikpartnern? Immer mehr Verlader fordern: Emissionsausweis pro Sendung (CO2e-kg), Jahresemissionen der Transportdienstleistungen nach ISO 14083, Angaben zum Fuhrparkemissionsprofil (Euro-VI-Anteil, Elektroanteil) und mittelfristige Dekarbonisierungspläne.

Welche Erleichterungen gibt es für kleine Speditionen? Speditionen unterhalb der CSRD-Schwellenwerte sind nicht direkt berichtspflichtig. Sie können jedoch von vereinfachten Erfassungstools profitieren und sollten zumindest eine Basis-Emissionsberechnung aufbauen, um auf Kundenanfragen reagieren zu können.

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