Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das EU-Gesetz, das Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer freiwilligen Uebung in eine regulierte Pflicht fuer tausende Unternehmen verwandelt. Sie ersetzt die bisherige NFRD durch klarere Regeln, verpflichtende European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und digitale Berichtspflichten.
Wenn Sie in Europa taetig sind, an CSRD-pflichtige Unternehmen liefern oder fuer Banken und Investoren belastbare Umweltdaten brauchen, bestimmt diese Richtlinie, welche Daten Sie benoetigen, wie Sie sie erheben und wann Sie sie veroeffentlichen muessen. Dieser Leitfaden erklaert die Aenderungen nach Omnibus I, den aktuellen Anwendungsbereich und einen praktikablen Weg zur Umsetzung ohne jaehrlichen Neustart Ihrer Datenprozesse.
Was ist die CSRD und warum ist sie relevant
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen gemeinsam mit dem Finanzbericht zu veroeffentlichen. Der Bericht muss Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen auf Basis der doppelten Wesentlichkeit abdecken: wie das Unternehmen auf Mensch und Umwelt wirkt und wie Nachhaltigkeitsthemen das Geschaeft beeinflussen.
Die Richtlinie verfolgt drei zentrale Ziele:
- Investoren, Banken und Kunden mit vergleichbaren und prüfbaren Daten zu versorgen
- Unternehmen bei der Steuerung von Klima- und Sozialrisiken zu unterstuetzen, bevor diese die GuV treffen
- EU-Reporting mit internationalen Erwartungen zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu harmonisieren
Die CSRD ersetzt andere Rahmenwerke nicht von heute auf morgen. Sie setzt den rechtlichen Mindeststandard in der EU. Unternehmen nutzen weiterhin das GHG Protocol fuer Emissionen, koennen GRI in Methodiknotizen verwenden und muessen bei Berichtspflicht die Offenlegung auf ESRS abbilden.
Mehr zur Methodik finden Sie in unserem Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeit.
Unklar, ob Ihre Gruppe nach Omnibus I noch unter die CSRD faellt? Wir pruefen Ihre Schwellenwerte gern in einer kurzen Demo.
Mit unserem Team sprechenWer ist nach Omnibus I berichtspflichtig
Wichtige Aktualisierung: Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470) ist am 18. Maerz 2026 in Kraft getreten und hat den CSRD-Anwendungsbereich deutlich reduziert. Die fruehere Schaetzung von rund 49.000 Unternehmen gilt nicht mehr.
Nach der ueberarbeiteten Logik ist ein Unternehmen in der Regel nur dann im Anwendungsbereich, wenn beide Bedingungen erfuellt sind:
- Mehr als 1.000 Mitarbeitende, und
- Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro pro Jahr
Diese Doppelschwelle senkt die geschaetzte Zahl berichtspflichtiger Unternehmen in der EU auf etwa 5.000. Die bisherigen Kriterien von 250 Mitarbeitenden und 50 Mio. Euro Umsatz sind fuer die Pflichtanwendung veraltet.
Weitere relevante Unternehmensgruppen
- Boersennotierte KMU, die im urspruenglichen Zeitplan in Welle 3 lagen, sind unter Omnibus I weitgehend nicht mehr zwingend berichtspflichtig, koennen aber weiterhin Marktdruck erfahren.
- Nicht-EU-Konzerne mit signifikanter EU-Praesenz koennen weiterhin betroffen sein, wenn die Muttergesellschaft in der EU mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz erzielt, zusaetzlich zu den relevanten Tochter- oder Niederlassungsschwellen.
- Welle-1-Unternehmen, die bereits fuer FY2024 berichtet haben und nun unter den neuen Schwellen liegen, koennen je nach nationaler Umsetzung fuer 2025 und 2026 eine Uebergangsausnahme nutzen.
Tipp: Pruefen Sie immer beide Schwellenwerte. Ein Unternehmen mit 1.200 Mitarbeitenden und 400 Mio. Euro Umsatz war nach alter Logik erfasst, faellt unter Omnibus I aber wegen Umsatz unter 450 Mio. Euro aus dem Pflichtbereich.
Ausserhalb des Pflichtbereichs heisst nicht ausserhalb des Drucks
Auch wenn die CSRD rechtlich nicht mehr greift, fragen Banken, Investoren und grosse Kunden weiterhin strukturierte Umweltdaten an. Der freiwillige VSME-Standard wird fuer KMU in Lieferketten zum praktischen Referenzpunkt. Ein schlanker Datenprozess heute spart hektische Nacharbeit beim naechsten Kundenfragebogen.
Wie CSRD-Reporting praktisch funktioniert
Compliance ist kein Einzelprojekt am Jahresende. Sie ist ein laufender Datenprozess mit ESRS-Offenlegung, Assurance und digitaler Abgabe.
1. Doppelte Wesentlichkeit durchfuehren
Bestimmen Sie, welche ESRS-Themen wesentlich sind: Klima, eigene Belegschaft, Verschmutzung, Biodiversitaet, Geschaeftsverhalten und weitere Themen. Dokumentieren Sie Stakeholder-Input, Bewertungslogik und Governance-Freigabe. Dieser Schritt legt fest, was berichtet werden muss, nicht alles Messbare.
2. ESRS-Datenpunktinventar aufbauen
Ordnen Sie jedem wesentlichen Thema die erforderlichen Datenpunkte zu. Nach Omnibus I sinkt die Zahl verpflichtender Datenpunkte von 1.073 auf 320, aber die verbleibenden Punkte verlangen weiterhin belastbare Evidenz, besonders bei Klima (E1) und wesentlichen sozialen Themen.
3. Datenerhebung mit klaren Verantwortlichkeiten
Betrieb, HR, Einkauf und Finanzen halten unterschiedliche Teile der Daten. Definieren Sie klare Owner, Validierungsregeln und Erhebungszyklen. Reine Tabellenlogik ohne Prozesshaushalt besteht eine Assurance oft nicht ohne erheblichen Mehraufwand.
4. Limited Assurance vorbereiten
Die CSRD verlangt weiterhin limited assurance fuer die Nachhaltigkeitserklaerung. Der spaetere Uebergang auf reasonable assurance wurde mit Omnibus I gestrichen. Pruefer testen Methodik, Abgrenzung und Evidenzpfade, nicht nur Endwerte.
5. Digitales Berichtsformat sicherstellen
Berichte muessen fuer die Interoperabilitaet im European Single Electronic Format (ESEF) ausgezeichnet werden. Planen Sie strukturierte Exportlogik fruehzeitig, nicht erst kurz vor der Einreichung.
Tipp: Starten Sie mit einem wesentlichen Thema und einer kompletten Evidenzkette (Quelle, Berechnung, ESRS-Offenlegung). Funktioniert dieser Pilot, wird die Skalierung auf die gesamte Erklaerung deutlich einfacher.
Wichtige Termine nach Omnibus I
| Meilenstein | Zeitpunkt |
|---|---|
| Inkrafttreten Omnibus I | 18. Maerz 2026 |
| Delegierter Rechtsakt zu vereinfachten ESRS (erwartet) | Juni 2026 |
| Neuer CSRD-Anwendungsbereich gilt fuer GJ ab 1. Jan 2027 | ab 2027 |
| Frist zur Umsetzung in nationales Recht | 19. Maerz 2027 |
Unternehmen, die im Anwendungsbereich bleiben, sollten 2026 nutzen, um Wesentlichkeit und Datenerhebung auf das reduzierte ESRS-Set auszurichten. Unternehmen, die neu ausserhalb liegen, sollten entscheiden, ob sie fuer Stakeholder weiter berichten oder VSME fuer Lieferkettenanfragen einsetzen.
Einen Ueberblick zu Fristen und Pflichten finden Sie in unserem CSRD Resource Hub.
Was die CSRD fuer Investoren, Kunden und Lieferanten bedeutet
Investoren erhalten standardisiertere und gepruefte Nachhaltigkeitsdaten im Geschaeftsbericht, was die Vergleichbarkeit in Portfolios verbessert.
Kunden und Verbraucher sehen besser, ob Aussagen zu Klima, Belegschaft oder Governance durch offengelegte Kennzahlen belegt sind.
Lieferanten erhalten strukturiertere Anfragen von berichtspflichtigen Kunden, vor allem zu Scope 3 und sozialen Kennzahlen. Omnibus I fuehrt zudem Lieferantenschutzregeln ein: kleinere Unternehmen duerfen Anfragen jenseits von VSME ablehnen, wenn grosse Kunden andere Optionen nicht ausgeschoepft haben.
Die regulatorische Last ist fuer viele Unternehmen kleiner geworden, aber die Erwartungen des Marktes bleiben hoch. Betrachten Sie die CSRD als einen Output einer breiteren Datenstrategie, nicht als einzigen Grund fuer Datenerhebung.
Wie Sie ohne Neustart in jedem Zyklus umsetzen
Der schwierigste Teil ist selten das Schreiben des Berichts. Entscheidend ist, Daten aktuell, nachvollziehbar und wiederverwendbar fuer CSRD, Carbon Footprint, Taxonomie und Kundenanfragen zu halten.
Ein praxisnaher Ansatz:
- Zentrale Datengrundlage aufbauen fuer Standorte, Energie, Reisen, Einkauf und HR-Kennzahlen.
- Methodik einmal dokumentieren inklusive Abgrenzung, Emissionsfaktoren und Schaetzregeln, danach versionieren.
- Evidenz je Kennzahl verknuepfen, damit Assurance und interne Freigabe reproduzierbar sind.
- Eine gemeinsame Basis wiederverwenden, statt parallele Excel-Ketten fuer jedes Reportingziel zu pflegen.
Dcycle unterstuetzt genau dieses Modell: einmal erheben, auf ESRS und weitere Rahmenwerke mappen und Audit-Trails durchgaengig halten, ohne jede Frist als neues Projekt zu behandeln.
Sehen Sie, wie Dcycle CSRD-Datenpunkte mit der Evidenz verbindet, die Ihre Pruefung erwartet.
Demo ansehenDcycle: Ihr Partner fuer CSRD-Readiness
Dcycle ist eine Plattform fuer Umweltdaten, keine Wirtschaftspruefungsgesellschaft. Wir helfen Unternehmen dabei:
- Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten aus ERP, Betrieb und Lieferketten zentral zu erfassen
- Wesentliche Themen aus einer Datenbasis auf ESRS und verwandte Rahmenwerke zu mappen
- Erhebungsprozesse zu automatisieren und Methodik versioniert zu dokumentieren
- Strukturierte Outputs fuer Review und Assurance bereitzustellen
Unabhaengig davon, ob Sie nach Omnibus I im CSRD-Anwendungsbereich bleiben oder auf Kundenanfragen reagieren muessen, gilt dasselbe Ziel: belastbare Daten, weniger manuelle Nacharbeit, schnellere Zyklen.
Bereit, CSRD-Reporting mit nachvollziehbaren Daten vom ersten Tag an aufzusetzen?
Demo anfragenHäufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD ist das EU-Gesetz, das Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangt. Die ESRS sind die Standards, die Inhalt und Struktur der Offenlegung festlegen. CSRD-konform sind Sie, wenn Sie die fuer Ihr Unternehmen wesentlichen ESRS-Themen berichten.
Gilt die CSRD noch fuer Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden?
Nicht nach Omnibus I. Der Pflichtbereich verlangt heute grundsaetzlich mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz. Kleinere Unternehmen koennen freiwillig berichten oder Daten auf VSME-Basis bereitstellen, wenn Kunden dies verlangen.
Wann gelten die neuen CSRD-Regeln?
Omnibus I ist am 18. Maerz 2026 in Kraft getreten. Der ueberarbeitete Anwendungsbereich gilt fuer Geschaeftsjahre ab 1. Januar 2027, mit Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis 19. Maerz 2027. Unternehmen aus Welle 1, die herausfallen, koennen je nach nationaler Umsetzung fuer 2025 und 2026 entlastet werden.
Ist Assurance unter CSRD weiterhin verpflichtend?
Ja. Limited assurance fuer die Nachhaltigkeitserklaerung bleibt verpflichtend, sofern ein Unternehmen im Anwendungsbereich ist. Die geplante Entwicklung zu reasonable assurance wurde gestrichen, Pruefer kontrollieren jedoch weiterhin Datenqualitaet und Evidenz.
Was sollten wir tun, wenn wir nicht mehr im CSRD-Anwendungsbereich sind?
Pruefen Sie beide Schwellenwerte, verfolgen Sie die nationale Umsetzung und entscheiden Sie, ob Sie fuer Investoren und Kunden freiwillig weiter berichten. Viele Unternehmen nutzen VSME fuer einen schlankeren Offenlegungsansatz. Bauen Sie Ihre Dateninfrastruktur nicht vollstaendig ab, da regulatorische Reichweiten wieder wachsen koennen und Marktanfragen bestehen bleiben.