Im Juni 2023 veröffentlichte das ISSB (International Sustainability Standards Board) zwei Standards, die die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändern: IFRS S1 (Allgemeine Anforderungen an nachhaltigkeitsbezogene Finanzoffenlegungen) und IFRS S2 (Klimabezogene Offenlegungen). Über 20 Länder sind dabei, diese Standards in nationales Recht zu überführen oder bereits übernommen haben.
Für deutsche und europäische Unternehmen, die bereits unter die CSRD fallen oder fallen werden, entsteht eine neue Herausforderung: die parallele Einhaltung zweier Berichtsrahmen. Dieser Leitfaden erklärt, was IFRS S1 und S2 von ESRS unterscheidet, wo die Gemeinsamkeiten liegen und wie eine geteilte Dateninfrastruktur beide Anforderungen effizient abdeckt.
Was sind IFRS S1 und IFRS S2?
IFRS S1 verlangt, dass Unternehmen alle wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenlegen, die ihre zukünftigen Cashflows, den Finanzierungszugang oder die Kapitalkosten beeinflussen können. Der Standard deckt alle Nachhaltigkeitsthemen ab und orientiert sich an der finanziellen Wesentlichkeit.
IFRS S2 konkretisiert die klimabezogenen Offenlegungen. Er baut auf dem TCFD-Rahmenwerk (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) auf und integriert branchenspezifische SASB-Kennzahlen. Unternehmen müssen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Ziele und Kennzahlen in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen offenlegen, einschließlich Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen. Mehr zur ISSB-Arbeit finden Sie beim International Sustainability Standards Board.
Der konzeptionelle Unterschied zu ESRS: IFRS S1/S2 verwenden einfache finanzielle Wesentlichkeit (Auswirkung auf das Unternehmen), während ESRS die doppelte Wesentlichkeit verlangen (Auswirkung auf das Unternehmen UND Auswirkung des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt). In der Praxis ist der Überlappungsbereich jedoch erheblich: EFRAG und ISSB haben in ihrer Interoperabilitätsstudie 2024 eine Überlappung von rund 80 Prozent dokumentiert.
Wer in Deutschland und Europa ist betroffen?
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht in Deutschland die Anwendung von Kapitalmarktpflichten und hat die Qualität von ESG-Daten als regulatorischen Schwerpunkt definiert. Für börsennotierte Unternehmen, die auf internationalen Märkten aktiv sind, kann eine duale Berichtspflicht entstehen.
Konkrete Szenarien für duale Verpflichtung bei deutschen Unternehmen:
Viele der größten deutschen Unternehmen, darunter Volkswagen, Siemens, SAP, Allianz und Deutsche Bank, operieren in mehreren Jurisdiktionen, in denen IFRS S1/S2 bereits verbindlich sind oder in Kürze werden. Folgende Länder haben die ISSB-Standards übernommen oder sind im Übernahmeprozess:
- Vereinigtes Königreich (2025): UK Sustainability Disclosure Standards basieren auf IFRS S1/S2
- Australien (2025): Australian Sustainability Reporting Standards
- Japan: Übernahme durch FSA
- Singapur: SGX-Anforderungen für börsennotierte Unternehmen
- Kanada: CSA-Konsultation abgeschlossen
Für deutsche Exporteure und Multijurisdiktions-Konzerne bedeutet dies: Wer Tochtergesellschaften oder börsennotierte Einheiten in diesen Ländern hat, muss parallel zur CSRD auch IFRS-S1/S2-konforme Informationen bereitstellen.
Die Konvergenz zwischen CSRD/ESRS und ISSB
Die gute Nachricht für dual-verpflichtete Unternehmen: Die 80-Prozent-Überlappung zwischen ESRS und IFRS S1/S2 bedeutet, dass eine einzige Dateninfrastruktur beide Rahmenwerke bedienen kann. Die wichtigsten Konvergenzpunkte sind:
Emissionsmessung: Sowohl ESRS E1 als auch IFRS S2 verlangen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen nach GHG Protocol. Wer seine Emissionen einmal methodisch korrekt erhebt, hat die Datenbasis für beide Standards. Das GHG Protocol bleibt das gemeinsame methodische Fundament.
Klimarisiken und Szenarioanalyse: Beide Standards verlangen eine Szenarioanalyse für klimabezogene Risiken. TCFD-konforme Szenarien dienen sowohl IFRS S2 als auch ESRS E1.
Governance-Offenlegungen: Beide verlangen Angaben zur Governance-Struktur in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen, zu Verantwortlichkeiten der Unternehmensführung und zu internen Kontrollen.
Transitionspläne: ESRS E1 und IFRS S2 verlangen beide Angaben zu Klimaübergangsplänen und Science-based Targets.
Der entscheidende Unterschied: ESRS verlangen zusätzlich Offenlegungen auf der Auswirkungsseite (Impact Materiality), die über IFRS S1/S2 hinausgehen: Biodiversität, Sozialthemen, Lieferkettenangaben. Diese Informationen sind ausschließlich ESRS-spezifisch und haben kein direktes IFRS-Pendant.
Eine geteilte Dateninfrastruktur aufbauen
Die Strategie für dual-verpflichtete Unternehmen lautet: einmal erheben, zweimal mappen. Eine integrierte Datenarchitektur reduziert Doppelarbeit und senkt das Risiko inkonsistenter Aussagen zwischen verschiedenen Berichten.
Schritt 1: Emissionsmessung als gemeinsames Fundament. GHG Protocol ist für beide Rahmenwerke der methodische Standard. Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen nach GHG Protocol bilden die Datenbasis sowohl für ESRS E1 als auch für IFRS S2. Investitionen in eine robuste Emissionsmessung amortisieren sich doppelt. Entdecken Sie, wie automatisierte Datenerhebung diesen Prozess vereinfacht.
Schritt 2: Governance- und Prozessdokumentation. Beide Standards verlangen eine klare Governance-Struktur für Nachhaltigkeitsthemen: Wer ist im Vorstand verantwortlich? Wie werden Nachhaltigkeitsrisiken in Entscheidungsprozesse eingebunden? Wie häufig wird die Geschäftsführung informiert? Diese Dokumentation ist für ESRS 2 und IFRS S1 nahezu identisch.
Schritt 3: Szenarioanalyse und Risikobeurteilung. Klimabezogene Szenarien nach TCFD dienen als Grundlage für ESRS E1 (Klimawandel, Abschnitt Strategie) und für IFRS S2 (Klimabezogene Offenlegungen, Abschnitt Strategie). Eine einzige Szenarioanalyse, die physische und transitionsbezogene Risiken und Chancen über kurze, mittlere und lange Zeiträume bewertet, deckt beide Anforderungen ab.
Schritt 4: Zielsetzung und Transitionsplandokumentation. Klimaziele, die nach SBTi (Science Based Targets initiative) validiert wurden, erfüllen die Anforderungen beider Standards an messbare, zeitgebundene Klimaziele. Eine SBTi-Validierung erhöht zudem die Glaubwürdigkeit der Offenlegungen für internationale Investoren. Mehr zu SBTi unter sciencebasedtargets.org.
Praktische Zeitleiste für dual-verpflichtete Unternehmen
2026: Aufbau der Dateninfrastruktur. Wesentlichkeitsbeurteilung nach ESRS abschließen; Emissionserhebung nach GHG Protocol für alle Scopes operationalisieren; Governance-Dokumentation aufbauen; Taxonomiebeurteilung vorbereiten. Parallel: IFRS-S1/S2-Anforderungen der relevanten Tochtergesellschaften kartieren und mit ESRS-Anforderungen abgleichen.
2026 bis 2027: Erste ISSB-konforme Offenlegungen. Für Einheiten in ISSB-Jurisdiktionen erste Berichte nach nationalem IFRS-S1/S2-Äquivalent erstellen. Dabei auf ESRS-Datenbasis aufbauen; Lückenanalyse für IFRS-spezifische Anforderungen durchführen.
2027: Integrierter Berichtsworkflow. Einen einzigen integrierten Workflow, der ESRS-, IFRS-S1/S2- und GRI-Anforderungen aus einer gemeinsamen Datenbasis bedient, vollständig operationalisieren. Externe Prüfungsengagements koordinieren.
Wie Dcycle dual-verpflichtete Unternehmen unterstützt
Dcycle ist als Multi-Framework-Plattform konzipiert: Daten werden einmal erhoben und können auf ESRS, IFRS S1/S2 sowie GRI gemappt werden. Die Plattform bietet:
- Automatisierte Datenerhebung aus über 200 Quellen (ERP, HR, Energie, Lieferanten)
- CO₂-Fußabdruck-Tools für Scope 1, 2 und 3 nach GHG Protocol
- EU-Taxonomie-Modul im ESRS-E1-Workflow integriert
- XBRL-ready Output für CSRD-Pflichtanforderungen
- Framework-Mapping zur Identifikation von Datenlücken zwischen ESRS und IFRS S1/S2
Fordern Sie eine Demo an und erfahren Sie, wie eine integrierte Plattform Ihren Multi-Framework-Compliance-Aufwand reduziert. Mehr zu ISO 14064 als methodischem Rahmen für Emissionsverifizierung.
Wichtige Erkenntnisse
IFRS S1 und S2 sind keine vorübergehende Erscheinung. Die globale Übernahme durch über 20 Jurisdiktionen signalisiert, dass diese Standards auf absehbare Zeit das internationale Berichtsregime prägen werden. Für deutsche Unternehmen mit internationaler Präsenz ist die Frage nicht ob, sondern wann eine duale Berichtspflicht entsteht.
Investitionen in eine geteilte Dateninfrastruktur zahlen sich doppelt aus. Jeder Euro, der in robuste Emissionsmessung, Governance-Dokumentation und Szenarioanalyse investiert wird, dient sowohl der CSRD-Compliance als auch der IFRS-S1/S2-Readiness.
Die 80-Prozent-Überlappung ist kein Zufall. EFRAG und ISSB haben ihre Standards bewusst interoperabel gestaltet. Eine integrierte Plattform kann diese Konvergenz nutzen, um den Compliance-Aufwand zu minimieren und gleichzeitig die Qualität der Offenlegungen zu verbessern. Entdecken Sie, wie CSRD-Berichterstattung in der Praxis aussieht.