In diesem Artikel untersuchen wir sagt euomnibuspaket und seine Bedeutung für das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement.
Kontext der Omnibus-Verordnung
Am 26. Februar 2025 legte die Europäische Kommission ein Regelungspaket vor, das die bestehenden Nachhaltigkeitsvorschriften für europäische Unternehmen vereinfachen soll. Warum? Weil sie erkannt hat, dass die ursprünglichen Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa negativ beeinflussten.
Hauptziel: Unternehmen sollen nachhaltiger werden können, ohne Wachstumschancen zu verlieren. Dazu wurden die Nachhaltigkeitsregeln überarbeitet, damit sie leichter einzuhalten und kostengünstiger sind, insbesondere für KMU.
Welche Vorschriften behandelt das Omnibus-Paket?
Das Omnibus-Paket konzentriert sich auf die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsvorschriften, ohne das ursprüngliche Ziel aus den Augen zu verlieren: sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Umwelt- und Sozialverantwortung erfüllen.
Konkret behandelt es drei zentrale Vorschriften:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
- CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
- CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)
CSRD: weniger Anforderungen für kleinere Unternehmen
Reduzierung des Anwendungsbereichs
Bisher mussten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz unter 40 Millionen Euro die CSRD einhalten. Mit den vorgeschlagenen Änderungen:
- Etwa 80 % der Unternehmen werden von diesen Berichtspflichten befreit, insbesondere solche mit weniger als 1.000 Beschäftigten.
- Mittlere und große Unternehmen (mit mehr als 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz über 50 Millionen Euro) müssen weiterhin unter der CSRD berichten, aber mit vereinfachten Anforderungen und zugänglicheren Standards.
Vereinfachung der ESRS
Eine der Hauptkritiken an der CSRD war, dass sie zu viele qualitative Informationen verlangte, was Unternehmen zu hohem Zeit- und Ressourcenaufwand zwang. Mit den vorgeschlagenen Änderungen:
- Der Berichtsprozess wird vereinfacht, mit mehr quantitativen Daten und weniger qualitativen Berichten, was die Verwaltungslast reduziert.
Neue Standards
Die CSRD verlangte zuvor, dass Berichte mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Unternehmen mussten also nachweisen, wie ihre Aktivitäten mit den Nachhaltigkeitszielen der EU im Einklang stehen.
- Unternehmen müssen nun zentrale Themen wie Klimaschutz, Biodiversität und effiziente Ressourcennutzung adressieren und klarere Informationen über ihre Nachhaltigkeitswirkung liefern.
Prüfungen
In der früheren CSRD-Version mussten Nachhaltigkeitsberichte geprüft werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen:
- Vollständige Prüfungen sind nicht mehr vorgeschrieben. Stattdessen können Unternehmen eine einfachere und kostengünstigere Prüfung wählen, die limited assurance genannt wird.
Fristen
- Große Unternehmen (mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz) müssen ab 2026 weiterhin die CSRD einhalten.
- Für Unternehmen, die zuvor 2026 und 2027 hätten berichten müssen, wird die Pflicht bis 2028 verschoben.
EU-Taxonomie: mehr Flexibilität für Unternehmen
Die EU-Taxonomie definiert, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten, basierend auf von der EU festgelegten Umweltkriterien. Die CSRD verlangte früher, dass alle Unternehmen, die über Nachhaltigkeit berichten, auch ihre Übereinstimmung mit der Taxonomie darstellen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen:
- Große Unternehmen müssen weiterhin über ihre Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie berichten.
- Kleine Unternehmen sind nicht verpflichtet zu berichten, können dies aber freiwillig tun.
- Unternehmen dürfen auch teilweise berichten. Das heißt, sie können nur die Aktivitäten melden, die teilweise mit der Taxonomie im Einklang stehen, ohne alle Kriterien erfüllen zu müssen.
Due Diligence: weniger Verwaltungsaufwand
Einfach ausgedrückt verlangt Due Diligence, dass Unternehmen die sozialen und Umweltauswirkungen in ihrer Lieferkette messen. Die vorgeschlagenen Änderungen im Omnibus-Paket umfassen:
- Vereinfachte Bewertungen: Unternehmen müssen sich nur auf direkte Partner konzentrieren, nicht auf die gesamte Lieferkette.
- Geringere Bewertungsfrequenz, von einmal jährlich auf alle 5 Jahre.
- Weniger Informationspflichten für kleine Unternehmen, was deren Verwaltungsaufwand reduziert.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Große Unternehmen müssen weiterhin Nachhaltigkeitswirkungen in der gesamten Lieferkette messen, aber der Prozess wird vereinfacht und es werden weniger Informationen verlangt.
- KMU müssen indirekte Partner nicht bewerten, was Zeit und Aufwand spart. Außerdem müssen sie nicht auf übermäßige Informationsanfragen größerer Unternehmen reagieren.
CBAM: Anpassungen für kleine Importeure
Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), der Importe von Produkten mit hohen CO₂-Emissionen reguliert, wurde für KMU ebenfalls vereinfacht:
- KMU, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr von CBAM-betroffenen Produkten importieren, sind befreit.
- Große Unternehmen bleiben für die Emissionen ihrer Importe verantwortlich, aber die Regeln werden vereinfacht und klarer.
Investitionen: mehr Chancen für Unternehmen
Neben Nachhaltigkeit fördert das Omnibus-Paket auch Investitionen durch die Vereinfachung des InvestEU-Programms. Vereinfachte Anforderungen ermöglichen KMU einen leichteren Zugang zu nachhaltiger Finanzierung und mobilisieren bis zu 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen.
Fazit: den grünen Wandel in Europa erleichtern
Mit dem Omnibus-Paket erleichtert die Europäische Kommission Unternehmen, insbesondere kleineren, den Übergang zur Nachhaltigkeit. Durch die Reduzierung der regulatorischen Last will sie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen verbessern, ohne Nachhaltigkeitsziele aufzugeben.
Dieses Paket ist ein bedeutender Schritt zu einer grüneren und wettbewerbsfähigeren Zukunft. Unternehmen können wachsen und innovieren und gleichzeitig zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen.