Lebensmittel
Kakao, Kaffee, Soja und Palmöl stecken in Tausenden Artikeln und Mischungen. Schwierig ist die Verbindung vom Endprodukt zu den Chargen und Flächen jedes Lieferanten oder jeder Kooperative.
Die EUDR verlangt den Nachweis, Produkt für Produkt, woher jeder Rohstoff stammt und dass er nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen kommt. Mit Dcycle senden Sie den Fragebogen an alle Lieferanten gleichzeitig, diese antworten und laden ihre Dokumente in einem kostenlosen Portal hoch, und Sie sehen, wer geantwortet hat und wer nicht. Das Expertenteam von Dcycle begleitet Sie bei der Sorgfaltspflicht.
DSGVO-konform. Ihre Daten bleiben in Europa.
Über 2.000 Unternehmen verwalten ihre ESG-Daten bereits mit Dcycle
Die Verordnung verlangt fünf Angaben je Charge: HS-Code und Menge, Geolokalisierung der Fläche, Land, Erzeugungsdatum und Legalitätsnachweis. Fast alle liegen bei Ihrem Lieferanten, nicht bei Ihnen.
Sie importieren Ihre Lieferantenliste, klicken auf „An N nicht gesendete senden“, bestätigen, und jeder Lieferant erhält eine Einladungs-E-Mail. Geantwortet wird im Lieferantenportal von Dcycle, das kostenlos ist und keine Lizenz braucht; dort laden die Lieferanten auch ihre Zertifikate hoch. Sie sehen, wie viele nicht gesendet, ausstehend, beantwortet oder abgelaufen sind und bei wem Sie nachfassen müssen.
Geltungsbeginn
Mittlere und große Unternehmen. Auch Kleinst- und Kleinunternehmen im Holzsektor.
Zweiter Termin
Die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen.
Rohstoffe
Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Seit 2023 unverändert.
Stichtag
Was auf danach entwaldeten Flächen erzeugt wurde, ist nicht konform.
Mindestbuße
Mindestens 4 % des EU-Jahresumsatzes, dazu Einziehung und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen (Art. 25).
Befolgungskosten
Von rund 8,1 Mrd. € auf rund 2 Mrd. € pro Jahr geschätzt nach der Vereinfachung (COM(2026) 191 final).
Sie wurde zweimal verschoben, 2024 und 2025, jeweils mit unfertigem Informationssystem. 2026 wurde das System Ende Juni wieder geöffnet und der Leitfaden am 13. Juli angenommen: Planen Sie mit dem 30. Dezember 2026.
| Datum | Meilenstein | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| 29.06.2023 | Inkrafttreten | Verordnung (EU) 2023/1115 |
| 30.12.2024 | Erster Termin, verschoben | Nie angewendet |
| 30.12.2025 | Zweiter Termin, verschoben | Verordnung (EU) 2025/2650: schafft den nachgelagerten Marktteilnehmer |
| 04.05.2026 | Vereinfachung | Bericht COM(2026) 191 final, Leitfaden und Entwurf zu Anhang I |
| 13.07.2026 | Rechtsakte angenommen | Delegierter Rechtsakt zu Anhang I und Regeln des Informationssystems |
| 30.12.2026 | Geltungsbeginn | Mittlere und große sowie kleine Holzunternehmen. EUTR aufgehoben |
| 30.06.2027 | Kleinst und klein | Übrige Sektoren, mit vereinfachter Erklärung |
| 30.12.2027 | Neue Produkte | Löslicher Kaffee, Palmöl-Derivate und weitere Codes aus Anhang I |
Beantworten Sie sie je Produktlinie, nicht je Unternehmen: Dasselbe Unternehmen ist oft in einigen Linien Marktteilnehmer und in anderen nachgelagert. Halten Sie die Begründung datiert schriftlich fest: Eine Kontrolle fragt, wie Sie zu Ihrer Rolle kamen.
Die Reform vom Dezember 2025 hat die Sorgfaltspflicht beim ersten Glied gebündelt und den nachgelagerten Marktteilnehmer geschaffen. Als nachgelagerter Marktteilnehmer geolokalisieren Sie keine Flächen: Sie erfassen, archivieren und übermitteln Referenznummern, fünf Jahre lang.
| Rolle | Sorgfaltspflicht | Erklärung | Ab |
|---|---|---|---|
| Primärer Marktteilnehmer (mittel oder groß) | Vollständig: Informationen, Risikobewertung und Risikominderung | Eigene Sorgfaltserklärung vor Inverkehrbringen oder Ausfuhr, mit geschätzter Jahresmenge | 30.12.2026 |
| Primärer Marktteilnehmer (kleinst oder klein) | Vollständig, mit erleichterter Dokumentation | Vereinfachte Erklärung | 30.06.2027 (Holz: 30.12.2026) |
| Nachgelagerter Marktteilnehmer | Wiederholt die des ersten Glieds nicht | Keine eigene Erklärung: erfasst, bewahrt und übermittelt die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung | 30.12.2026 |
| Händler | Als solche nicht anwendbar | Dokumentationspflichten; Nicht-KMU-Händler legen meist keine Erklärung mehr vor | 30.12.2026 |
Die Pflicht hängt vom Produkt und von der Rolle in der Kette ab, nicht von der Branche. Diese Angaben blockieren meist.
Kakao, Kaffee, Soja und Palmöl stecken in Tausenden Artikeln und Mischungen. Schwierig ist die Verbindung vom Endprodukt zu den Chargen und Flächen jedes Lieferanten oder jeder Kooperative.
Direktimport macht viele Händler zu Marktteilnehmern. Sie müssen wissen, welche Sortimentsartikel erfasst sind und wer für jeden verantwortlich ist.
Reifen und Teile aus Naturkautschuk durchlaufen mehrere Lieferantenstufen. Die Rückverfolgbarkeit muss bis zu Land und Erzeugungsgebiet reichen.
Der Übergang von der EUTR bringt Geolokalisierung und einen breiteren Umfang. Auch kleine Holzunternehmen müssen zum 30. Dezember 2026 bereit sein.
Wer ein erfasstes Produkt ein- oder ausführt, muss seine Rolle klären und die Erklärung vor der Lieferung abgegeben haben.
Stammt Ihre letzte Prüfung des Anwendungsbereichs von 2024 oder 2025, ist Ihre Liste in beide Richtungen falsch. Der delegierte Rechtsakt durchläuft eine verlängerbare Prüffrist von zwei Monaten durch Parlament und Rat, die ihn nur ablehnen können: Arbeiten Sie jetzt mit diesen Codes und prüfen Sie die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung.
Gute Nachricht für Schuhe und Lederwaren: Sie verlassen auf diesem Weg den Anwendungsbereich.
Die übrigen Reifen und Kautschukteile bleiben erfasst.
Soja für Futter und Verarbeitung ändert sich nicht.
Bücher, Zeitungen und Bilder sind schon mit der Reform vom Dezember 2025 herausgefallen.
Trifft Röstereien und den Kaffeevertrieb direkt.
Lebensmittel und Kosmetik: Prüfen Sie die technischen Datenblätter Ihrer Rezepturen, nicht nur das Rohöl.
Ein Beispiel dafür, warum der Anwendungsbereich per HS-Code geprüft wird und nicht per Produktfamilie.
Einstufung der Kommission vom 22. Mai 2025, die 2026 mit neuen FAO-Daten überprüft wird. Die Behörden müssen jedes Jahr 9 % der Marktteilnehmer mit Produkten aus Hochrisikoländern kontrollieren, bei Standardrisiko 3 %.
| Einstufung | Länder | Was Sie tun müssen |
|---|---|---|
| Hohes Risiko | 4: Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland | Volle Sorgfaltspflicht und verstärkte Kontrollen |
| Standardrisiko | Rund 50, darunter Brasilien, Indonesien und Malaysia | Volle Sorgfaltspflicht: Informationen, Bewertung und Minderung |
| Geringes Risiko | Die übrigen rund 140 | Geolokalisierung, Legalitätsnachweis und Erklärung. Keine formale Bewertung oder Minderung, außer bei Hinweisen auf Verstöße |
Keine Abkürzungen: Ohne Geolokalisierung keine Risikobewertung, ohne vernachlässigbares Risiko keine Erklärung. Was Zeitpläne sprengt, ist Schritt 1: Koordinaten für Tausende Flächen zu sammeln dauert Monate.
Je Produkt und Charge, nicht je Lieferant: Beschreibung, HS-Code und Menge; Geolokalisierung der Flächen (Polygon ab 4 ha); Land; Datum oder Zeitraum der Erzeugung; Legalitätsnachweis im Ursprungsland. Seit 2026 enthält die Erklärung auch die geschätzte Jahresmenge.
Abgleich von Länder- oder Regionseinstufung, Vorkommen von Wäldern und indigenen Völkern, Komplexität der Kette und Vermischungsgrad sowie Verlässlichkeit der erhaltenen Informationen.
Zusätzliche Informationen oder ein Audit im Ursprung, Unterstützung des Lieferanten, stärkere Rückverfolgbarkeit oder Lieferantenwechsel, wenn sich das Risiko nicht ausräumen lässt. Das System wird jährlich überprüft.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), schon für die EUTR zuständig, als zuständige Behörde vorgesehen. Zoll und Marktüberwachung übernehmen einen Großteil der Kontrollen.
Jeder Mitgliedstaat benennt die Behörde, die die Verordnung anwendet, durchsetzt und Marktteilnehmer sowie Händler kontrolliert. In Deutschland ist das die BLE.
Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stimmen die Kontrollen an der Grenze und auf dem Markt ab.
Erklärungen und Referenznummern werden im Informationssystem der Kommission abgelegt, auf das die nationalen Behörden zugreifen.
Die EUTR wird am 30. Dezember 2026 aufgehoben, gilt aber bis zum 31. Dezember 2029 weiter für Holz, das vor dem 29. Juni 2023 erzeugt wurde.
| Sanktion | Umfang |
|---|---|
| Geldbuße | Mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens in der EU |
| Einziehung | Der betroffenen Produkte und der damit erzielten Einnahmen |
| Ausschluss | Von öffentlichen Aufträgen und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung |
Mit genug Vorlauf sind es 20 Wochen. Wer im Herbst startet, behält die Reihenfolge bei: Priorisieren Sie die Artikel nach Volumen und halten Sie die letzten zwei Dezemberwochen frei, in denen weder das System noch Ihre Lieferanten voll arbeiten.
| Block | Was passiert | Wer | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Verantwortung | Eine Person mit ERP-Zugang und der Befugnis, einen Einkauf zu stoppen. Ohne diesen Namen startet der Plan nicht. | Geschäftsführung | Benennungsprotokoll |
| Inventar | Alles Gekaufte, Verkaufte und Ausgeführte aus dem ERP ziehen und per HS-Code mit dem geltenden Anhang I abgleichen. | Einkauf und IT | Anwendungsbereichs-Matrix |
| Rollen | Je Geschäftsbereich: Marktteilnehmer, nachgelagert oder Händler. Ein Unternehmen kann mehrere Rollen haben. | Compliance und Geschäftsführung | Rollenübersicht |
| Lieferanten | Anfrage der fünf Angaben, wöchentliches Nachfassen und Eskalation. Der längste und meistunterschätzte Block. | Einkauf | Antwortprotokoll |
| Informationssystem | Nutzer anlegen, Testerklärungen und Entscheidung zwischen Weboberfläche und API. | Compliance und IT | Testbericht |
| Abschluss | Vorgänge je Produktfamilie, interne Schulung und ein vor Dezember festgelegtes Sperrkriterium. | Compliance und Qualität | Vorgang und Plan B |
Und ein neunter, der keine Auslegungsfrage ist: alles einer einzigen Person zu überlassen. Der Vorgang betrifft Einkauf, Qualität, IT und Geschäftsführung.
Verschoben wurde der Geltungsbeginn, nicht die Verordnung. Der geltende Text stammt von Juni 2023.
Auch bei geringem Risiko bleiben Geolokalisierung, Legalitätsnachweis und Erklärung.
Die Ausfuhr aus der EU löst dieselben Pflichten aus wie die Einfuhr.
Trägerverpackung ist draußen. Das Papier- oder Kartonprodukt, das Sie verkaufen, nicht.
Für nachgelagerte Marktteilnehmer ist diese Nummer die Compliance. Ohne Feld im ERP geht sie verloren.
Einschließlich der Nachweise für die Risikobewertung, nicht nur der Erklärung.
Es stützt die Risikobewertung. Es ersetzt weder die Sorgfaltspflicht noch die Geolokalisierung.
Das System ist bereits offen. Jede Woche ohne Tests ist eine Woche, in der Sie nicht wissen, welche Daten fehlen.
Was sich in Schritt 1 der Sorgfaltspflicht ändert, dem zeitaufwendigsten.
| E-Mail und Excel | Mit Dcycle | |
|---|---|---|
| Daten anfragen | Eine E-Mail und eine Vorlage je Lieferant | Ein Fragebogen an alle gleichzeitig |
| Wissen, wer geantwortet hat | Das Postfach durchsuchen | Status und Zähler je Lieferant |
| Zertifikate und Dokumente | Anhänge verteilt auf E-Mails | Vom Lieferanten im Portal hochgeladen |
| Aufwand für den Lieferanten | Je Kunde ein anderes Format | Kostenloses Portal, ohne Lizenz |
| Die Verordnung auslegen | Auf sich allein gestellt | Mit dem Expertenteam von Dcycle |
Die EUDR ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte. Sie verlangt den Nachweis, dass bestimmte Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht, dort bereitgestellt oder aus ihr ausgeführt werden, nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen und nach dem Recht des Ursprungslandes erzeugt wurden. Sie erfasst sieben Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) und ihre Folgeprodukte nach HS-Code und wird mit einem dokumentierten Sorgfaltspflichtverfahren und einer Erklärung im Informationssystem der Kommission erfüllt.
Ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen im Holzsektor. Ab dem 30. Juni 2027 für die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen. Und ab dem 30. Dezember 2027 für die neuen Einträge in Anhang I.
Die beiden früheren Verschiebungen wurden mit unfertigem Informationssystem und unveröffentlichtem Leitfaden beschlossen. 2026 ist beides erledigt: Das System wurde Ende Juni wieder geöffnet und der aktualisierte Leitfaden am 13. Juli in allen EU-Sprachen angenommen.
Sieben Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) und ihre per HS-Code bestimmten Folgeprodukte. Die Rohstoffliste ist seit 2023 unverändert, die Codeliste in Anhang I nicht.
Rinderhäute und -leder (4101, 4104, 4107), runderneuerte Reifen und Soja zur Aussaat. Druckerzeugnisse aus Kapitel 49 waren schon mit der Reform vom Dezember 2025 herausgefallen.
Löslicher Kaffee, bestimmte Palmöl-Derivate und gefrorene Rinderzungen, anwendbar ab dem 30. Dezember 2027.
Die mit der Reform vom Dezember 2025 geschaffene Rolle. Er wiederholt die Sorgfaltspflicht des ersten Glieds nicht und legt keine eigene Erklärung vor: Er erfasst, bewahrt und übermittelt nachgelagert die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung.
Ja. Die Ausfuhr aus der Union löst dieselben Pflichten aus wie das Inverkehrbringen. Das ist der häufigste Fehler beim Anwendungsbereich in Lieferketten.
Nein. Bei geringem Risiko entfallen die formale Risikobewertung und die Minderungsmaßnahmen, aber Geolokalisierung der Flächen, Legalitätsnachweis im Ursprungsland und Erklärung bleiben.
Es ersetzt die Sorgfaltspflicht nicht. Es kann die Risikobewertung als Nachweis stützen, ersetzt aber weder Informationserfassung noch Geolokalisierung, Legalitätsnachweis oder Erklärung.
Eine Geldbuße von mindestens 4 % des Jahresumsatzes in der Union, die Einziehung der betroffenen Produkte und der damit erzielten Einnahmen sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung (Art. 25).
Als zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgesehen, die schon die EUTR überwacht. Zoll und Marktüberwachung übernehmen einen Großteil der Kontrollen.
Fünf Jahre. Dazu gehören die Erklärungen, die erhaltenen Referenznummern und die Nachweise für die Risikobewertung, nicht nur die Erklärung.
Das eigene EUDR-Modul steht im Framework-Marktplatz von Dcycle als „demnächst“. Heute sendet Dcycle den Fragebogen an Ihre Lieferanten, sammelt Antworten und Dokumente im Portal und zeigt Ihnen, wer geantwortet hat; das Expertenteam von Dcycle begleitet Sie bei der Risikobewertung und bei der Vorbereitung der Erklärung. Die Erklärung selbst geben Sie im Informationssystem der Kommission ab.
Im zeitaufwendigsten Schritt, dem Einholen der Lieferantendaten: ein einziger Versand des Fragebogens an alle, ein kostenloses Portal, in dem der Lieferant antwortet und Zertifikate hochlädt, und der Status jeder Antwort im Blick. Sie jagen keinen Excel-Versionen per E-Mail hinterher.
Ja. Ihre Lieferanten liegen auf derselben Plattform wie Ihre übrigen Dcycle-Projekte, Sie legen sie also nicht doppelt an und können ihnen von dort weitere Fragebögen senden.
Wir prüfen Ihre Anwendungsbereichs-Matrix nach HS-Code, klären Ihre Rolle in der Kette und zeigen Ihnen, wie Sie den Fragebogen aus Dcycle an Ihre Lieferanten senden.